Flug und Hotelkosten bei Besichtigung und Kauf einer Auslandsimmobilie absetzbar?
Wir haben eine Auslandsimmobilie als Investment in Dubai gekauft und waren zwecks Immobilien Besichtigung für 3 Wochen vor Ort. Sie wird ganzjährig vermietet. Kann ich die Hotelkosten, Flugkosten, Mietwagen, Verpflegung unter sonstige Werbungskosten absetzen? Gibt es eine Tagespauschale oder kann ich die tatsächlichen Kosten absetzen?
2 Antworten
waren zwecks Immobilien Besichtigung für 3 Wochen vor Ort
3 Wochen eine Immobilie besichtigt?
Ich gehe davon aus, dass ihr die Immobilie besichtigt habt und nebenbei noch Urlaub dort gemacht habt. Damit liegen Mischkosten vor, die grundsätzlich aufzuteilen sind.
Ihr müsst euren Aufenthalt also in Tage aufteilen, die mit der Wohnung zusammen hängen und in Tage, die privater Urlaub waren. Diese Aufteilung müsst ihr dem Finanzamt schlüssig darlegen und seid insoweit in der Beweislast.
Anschließend könnt ihr die gesamten Reisekosten (Anreise + Unterkunft) zeitanteilig als Anschaffungskosten geltend machen und dem Kaufpreis hinzurechnen. Die Anschaffungskosten werden dann über 50 Jahre mit 2 % pro Jahr abgeschrieben.
Das Besteuerungsrecht für die Einkünfte liegt nach Art. 6 des Doppelbesteuerungsabkommens bei den VAE. In Deutschland dürften die Einkünfte aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen und sind, insoweit, nach deutschem Recht zu ermitteln.
Ja die Immobilie wird vermietet. Danke für deine Antwort. Sie hilft mir sehr!
Das wir die nicht EU Immobilie abschrieben können, ist mir nicht so ganz klar…
Sorry den Satz verstehe ich nicht. „EU Immobilie“?
Sorry, ich meine: beim Kauf einer Immobilie, „außerhalb der EU“ - (da Dubai, Vereinigte Arabische Emirate) Hier gelten bestimmt andere Regeln...
Ich bin davon ausgegangen, dass die Immobilie vermietet wird?
Dann könnt ihr die Anschaffungskosten über 50 Jahre mit 2 % abschreiben. Die Lage der Immobilie hat tatsächlich keinen Einfluss darauf, wie die Einkünfte zu ermitteln sind.
Wo ist denn das Gewerbe angemeldet?
Gilt Deutsches Recht oder das der Vereinigten arabischen Emirate?
Wieso Gewebe? Ist doch eine ganz normale Vermietung § 21 EStG :-)
Nach DBA haben die VAE das Besteuerungsrecht. In Deutschland aber vermutlich Progressionsvorbehalt.
Vielen Dank für deine Auskunft. Wir haben mit mehreren Bauträgern gesprochen und Baustellen besichtigt, bevor wir überhaupt gekauft haben. Das ist nicht mal so eben an einem Tag zu erledigen. Den privaten Anteil rechnen wir natürlich raus. In den VAE wird keine Einkommenssteuer erhoben. Das bedeutet, dass wir unsere Einkünfte dann über Deutschland versteuern müssen. Das wir die nicht EU Immobilie abschrieben können, ist mir nicht so ganz klar…