Ich habe mit einem Handwerkerausweis im eingeschränkten Halteverbot geparkt und habe einen Strafzettel wegen falsch Parkens erhalten. Als Begründung wurde mir vorgeworfen dass ich einen Arbeitstättennachweis zusätzlich hinterlegen müssen.

Meine Frage wäre ob das wirklich notwendig ist weil meines Wissens das wegen Datenschutz nicht mehr notwendig ist?