Mietrückstand wegen Kürzung vom Jobcenter?
Hallo.
Wegen eines ungewollten krankheitsbedingten längeren Ortsabwesenheit hat das Jobcenter für die Zeit die Leistung von 1.115€ um 812€ auf 303€ gekürzt. Darin enthalten ist auch die Miete, die ich jetzt diesen Monat nicht zahlen konnte und zwischenzeitlich eine Zahlungserinnerung vom Vermieter bekommen habe.
Gibt es eine Möglichkeit irgendwo her Unterstützung zu bekommen um den Mietrückstand zu begleichen?
Danke vorab.
4 Antworten
Der Kürzung der monatlichen Zusendungen hat einen Grund gehabt. Beseitige den, halte dich an die Vorschriften und bitte um Bezahlung der Miete.
Das klärt man nicht hier, man geht zum Amt/Jobcenter und klärt das dann dort persönlich!
Ist man nicht verpflichtet die
^^ Zitat ,
vorher anzukündigen oder sich zu melden ?
Das hast Du versäumt.
Entschuldigung wäre nur ein Koma
Wegen eines ungewollten krankheitsbedingten längeren Ortsabwesenheit
Auch im Krankenstand nach 3 Wochen ist ein Telefonat oder Fax oder email möglich , ich sage ja , Entschuldigung nur im Koma
Doch was gilt, wenn ein Arbeitsloser im Urlaub erkrankt und nicht pünktlich die Heimreise antreten kann?
Das Sozialgericht Stuttgart befand: Wenn die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß mitgeteilt wurde, darf das Amt die Zahlung von ALG nicht verweigern (rechtskräftig, Az. S 3 AL 3965/19).
Frag das Amt nach einem Darlehen über den Betrag der Miete.
Wie will man das ankündigen? Man hat das Recht auf 3 Wochen Ortsabwesenheit, ok, die muss man ankündigen. Aber was passiert wenn man dort so krank wird, das man nicht transportfähig ist und länger wie 3 Wochen weg bleiben muss. Ja, das Amt streicht das ALG2 nach 3 Wochen.
Die KK wird aber nicht zur Wohnungssicherung eingreifen. Höchstens den KH Aufenthalt zahlen.