Kinder nicht mit Namen in der Steuerfestsetzung?


17.11.2023, 14:00

Die Begründung für meine Frage ist Folgende:

Damit Kinder nicht doppelt abgerechnet werden aus Versehen. Bei Schreibfehlern im Namen muss man Vorsatz ausschließen.

Banken haben mit Schreibfehlern in meinem Namen nämlich ein Vermögen gemacht.

Ich denke, ich bekomme meinem Namen eine Steuerfestsetzung und dann möchte ich auch, dass das Kind steuerlich namentlich vollständig zugeordnet und erfasst wird. Das ergibt sich auch aus dem Datenschutzgesetz aus dem Recht auf Datenvollständigkeit.

Es ist auch unlogisch mit dem Gesetz für das Kindergeld und den Kinderfreibetrag, denn der Kinderfreibetrag müsste Eltern eigentlich als Existenzminimum immer zustehen als Abzugsbetrag.

3 Antworten

Und wozu sollten im Bescheid die Kinder namentlich aufgeführt werden 🤔🤔🤔

WElche Steuer?

Bei der Einkommensteuer füllt man die Anlage(-n) Kind aus, da steht natürlich der Name drin.

Aber im Bescheid, taucht es nicht auf. Wozu auch?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Banksystemumbau 
Beitragsersteller
 17.11.2023, 11:47

Für die DATENSICHERHEIT und Vermeidung von Missbrauch.

wfwbinder  17.11.2023, 13:31
@Banksystemumbau

Die Erklärung ist abgegeben. In der Anlage Kind wird die Steuer-ID der Kinder abgefragt und der Datenabgleich mit der Kindergeldstelle vorgenommen, weil ja die Günstigerprüfung gemacht wird, Kindergeld, oder Kinderfreibetrag.

Da wäre das Abdrucken der Namen der Kinder wirklich "doppelt gemoppelt" denn zwei Kinder sind zwei Kinder, egal ob Molly udn Kevin, oder Nicole und Johannes.

Banksystemumbau 
Beitragsersteller
 17.11.2023, 13:55
@wfwbinder

Sie bekommen in der Bestätigung keine Identnummer des Kindes. Es ist dann datentechnisch im Nirwana verloren. Wenn man gutgläubig ist, dann denkt man, dass schon alles stimmen wird. Wenn man festgestellt hat, dass einiges nicht stimmt, ist es besser Genauigkeit von allen einzufordern. Wer sagt Ihnen, dass Cyberkriminelle nicht die Daten ihres Kindes nutzen für z.B. Kindergeldbetrug oder anderes? Sie sind ja in Berlin. Haben Sie sich mal mit dem Mysterium der steuerlichen Stammeinlage Formulare in Berlin beschäftigt? Und dass in Berlin 2 HRB Nummern auf jede Firma kursieren? Eine mit B und eine ohne B. Das sind natürlich "dieselben" Nummern.

wfwbinder  17.11.2023, 15:10
@Banksystemumbau

Es existieren keine 2 Nummern. Wer sie sich ansieht, der sieht, dass es die gleiche Zahl ist, nur einmal mit B und einmal ohne B.

Ohne B ist die alte Schreibweise. Da das Amtsgericht Charlottenburg genannt wird udn nicht jeder in Deutschland weiß, dass Charlottenburg ein stadtteil von Deutschland ist, steht das B für Berlin.

WArum sollten in einem Steuerbescheid die Daten der Kinder wiederholt werden? Wenn ich befürchten müsste, dass die Angaben aus der Anlage Kind missbraucht werden, so könnten die auch missbraucht werden, wenn sie im Einkommensteuerbescheid bestätigen werden.

Da solltest Du mal das Bundesland dazuschreiben, Einkommensteuerbescheide sehen je nach BL nämlich sehr unterschiedlich aus. Ich wüsste allerdings genau wie Alarm67 nicht, wozu die namentliche Aufführung gut sein sollte, in NRW gibt es das nur in Sonderfällen mal im Erläuterungsteil - und den Formulierungen und gelegentlichen Tippfehlern nach, die es da manchmal zu lesen gibt, sieht mir das sehr nach einem händisch durch den Sachbearbeiter eingegebenen Text aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Banksystemumbau 
Beitragsersteller
 17.11.2023, 11:47

BERLIN.

Eifelia  17.11.2023, 12:11
@Banksystemumbau

Kein Grund, mich anzuschreien.

Für die Datensicherheit hättest Du gern die Namen im Bescheid? Für die Datensicherheit ist es doch besser, wenn sie nicht drinstehen.

Banksystemumbau 
Beitragsersteller
 17.11.2023, 12:39
@Eifelia

Dann kann der Name nicht anders nochmal genutzt werden, wenn er auf einen bestätigt ist. Datenschutz geht in 2 Richtungen, einerseits Schutz vor Klau von Daten, andererseits Schutz vor Missbrauch von Daten.

Ich schreie nicht. Die Tastatur hakte, sorry, wenn es falsch rüberkam.:)

Eifelia  17.11.2023, 13:15
@Banksystemumbau

Mein Nachname ist in seiner Schreibweise ziemlich selten - dennoch finde ich über Google ratzfatz 3 weitere Namensträger, Dein Argument geht ins Leere. Außerdem ist in der Anlage Kind die Steuer-ID-Nummer des Kindes anzugeben, das verhindert den Missbrauch. Schließlich hat das Finanzamt Zugriff auf Meldedaten, man kann nicht einfach so, wie Du Dir das offenbar vorstellst, anderer Leute Kinder in die eigene Steuererklärung aufnehmen.

Eifelia  17.11.2023, 13:22
@Eifelia

Deine Kinder werden, so, wie Du das möchtest, steuerlich namentlich vollständig zugeordnet und erfasst - über die Angaben, die Du selbst in der/den Anlage/n Kind eingibst. Mal davon abgesehen, dass die DGSVO längst nicht für all das herhält, was die Leute so meinen - die Daten liegen doch beim Finanzamt vollständig vor. Sie werden aber nicht in den Bescheid gedruckt. Wenn Du mehr möchtest, versuche, eine entsprechende Gesetzesänderung zu erwirken. Ich möchte das allerdings nicht, dass jeder, der - warum auch immer - meinen Steuerbescheid liest, dann auch gleich die Daten meines Kindes erfährt - und jetzt?

Banksystemumbau 
Beitragsersteller
 17.11.2023, 13:59
@Eifelia

besonders Meldebehörden machen in Deutschland interessante Sachen, z.B. Rückmeldungen in Wohnungen aus denen man ausgezogen ist. Wenn man sich seine Datenauszüge bestellt, und diese eingehend prüft, bekommt man ganz andere Ideen, warum die Bürokratie in D. sich so vehement gegen die Digitalisierung sträubte

Banksystemumbau 
Beitragsersteller
 17.11.2023, 14:08
@Eifelia

Ja, das kann ein Argument sein, aber das könnte man ja dann schwärzen. Aber man sieht, dass das Kind mit Identnummer und Name zugordnet ist und hat dafür einen Nachweis.

Da Banken heutzutage Kredite klauen, auch wenn sich das keiner vorstellen kann, sitzt der Bankräuber ja in der Bank verstehst bzw. die Bank hat ihr Compliance nicht im Griff. Cum Ex lässt vermuten, dass sich das System durchaus ausgeweitet hatte, oder denkst Du wirklich, dass das wirklich keiner gemerkt hat beim Finanzamt bei 55 Mrd. Gesamtschaden. Ich bestehe daher auf vollständige Datenkongruenz, um präventiv vorzugehen und bei nichts derartigem beteiligt zu werden, wenn auch nur indirekt durch Datennutzung.