Guten Morgen zusammen,

ich hätte eine "kleine" versicherungstechnische Frage, die vielleicht etwas kompliziert ist.

Bei einer Versicherung hatte ich bis vor einem halben Jahr eine Zusatzversicherung für Naturheilkunde, Vorsorge und Ähnliches.

Dabei kam es bei einer Einreichung zu Rückfragen bezüglich der Diagnose der kardiologischen Vorsorgeuntersuchung "Kein hinweis auf strukturelle Veränderungen", aus der zwar eigentlich eindeutig hervorgeht, dass keine Erkrankung vorliegt, jedoch wurde trotzdem auf Auskünfte seitens der Krankenkasse, des Hausarztes sowie des Kardiologen bestanden. Die Auskünfte habe ich nicht eingereicht, da mir der zeitliche Aufwand (40 Seiten in Summe) nicht im Verhältnis zum möglichen Erstattungsbetrag stand.

Aufgrund eines Wechsels habe ich diese Zusatzversicherung Versichung dann gekündigt.

Jetzt habe ich seit September bei dem Versicherer eine Zahnzusatzversicherung und diesbezüglich eine Rechnung von Ende Oktober über eine Zahnreinigung eingereicht. Diese wird nun aber abgelehnt mit Verweis auf die fehlenden Unterlagen (s.o.) abgelehnt.

Meine Frage ist nun: Ist das rechtens? Ich meine, die "Diagnose" von damals hat rein garnichts mit der Zahnreinung zu tun. Es sind doch rechtlich gesehen zwei eigenständige Verträge, die auch einen zeitlichen Versatz (also zw. Vertragsende der ersten und Vertragsbeginn der zweiten) haben.

Vielen lieben Dank schon mal für die Anworten. :)

LG