Hallo, ich bin mir gerade nicht sicher nicht sicher ab wann man das rechnet.
ich habe mir ein Digitales zeitschriftenabo geholt, das zunächst für 10 Hefte bzw. 3 Monate (genauer stehts nicht da, geht um Focus digital, was wohl 1 mal die Woche rauskommt) läuft und sich bei Nichtkündigung um ein jahr verlängert.
Kündigungsfrist istt bis 4 Wochen vor Ablauf des Abos in Textform oder telefonisch.
Jetzt habe ich am 21.10. auf der Webseite das kostenpflichtige probeabo bestellt (bezahlung per lastschrifteinzug ausgewählt).
am 22.10. erhielt ich eine Email von dem Verein, wo im Anhang ein brief als pdf dabei war.
In diesem brief wurd eich als neuabonnent begrüßt, ich erhalte die zeitschrift ab der ausgabe 45/2020, die am 30.10. erscheint. ausserdem wurden die zugangsdaten mit denen man sich dort registrieren und damit auf die inhalte zugreifen kann, genannt.
Habe mich nun heute dort mit den daten registriert und kann bereits auf die ausgabe 44, vom 24.10, zugreifen.
Jetzt würde mich interessieren ob wann offiziell die Laufzeit beginnt und bis wann ich dementsprechend kündigen muss spätestens.
als möglcihe kandidaten hierzu sehe ich:
1. den 21.10, wo ich das abo online nestellt habe.
2. der 22.10. wo ich die email mit den zugangsdaten gekriegt habe und (vermutlich!) auch schon auf das erste heft hätte zugreifen können
3. der 24.10., eben der tag wo die erste für mich zugreifbare heftausgabe rauskam.
oder
4.der 30.10., weil es in der emil ja (falscherweise) hieß, ich bekäme erst zugang auf die heftausgaben vom 30.10. und folgende
was hiervon ist der betreffend fristen relevante termin bzw. datum?
und wann würde es enden?
angegeben war wie erwähnt nur im angebot auf der seite dass es 10 hefte beinhalten und 3 monate laufen würde.
was, wie ich vermuten würde, ja nicht so ganz hinkommen kann.
wie berehcne ich da korrekt den letzten tag des abos, und davon ausgehend dann 4 wochen vorher den eltzten kündigungszeitpunkt?
Danke im Voraus!
Ich will zwar einerseits rechtzeitig kündigen, aber andererseits nicht schon so früh kündigen dass der verein das als Widerruf oder so hinstellen kann (passierte mir shcon öfter bei probeabos und es kam trotz vereinbartem abo gar nicht mehr dann). darum will ich das so genau verstehen was da rechtlich der korrekte Termin ist :-)