Privatverkauf einbauküche Nachmieter: in Einkommensteuererklärung?
Nehmen wir an:
A wohnt in Wohnung X. Sie besitzt die Einbauküche. Nach 3 jahren, zieht A um und sie wird dem Nachmieter B die Einbauküche verkaufen. Muss A den Verkauf in Einkommensteuererklärung eingeben?
Oder "Die Einbauküche stellt insgesamt ein einheitliches Wirtschaftsgut dar, das über die Nutzungsdauer von 10 Jahren abzuschreiben ist." (siehe lohnsteuer kompakt Artkel über Einbaukueche-neue-vorgaben-zur-steuerlichen-behandlung-der-kosten) und deswegen muss A keine Steuer zahlen, weil die Wirtschaftsgut nach über 1 Jahr verkauft ist?
3 Antworten
Nein, muss sie nicht. Sie handelt nicht gewerblich und auch § 23 EStG ist nicht einschlägig (s. § 23 Abs. 1 Nr. 2 Säezte 1 und 2 EStG.
Natürlich nicht. Haushaltsgegenstände können natürlich gebraucht weiter verkauft werde, ohne jede Einschränkung.
Privater Weiterverkauf persönlicher Güter unterliegen nicht der Steuerpflicht.
Gibt es eine Grenze (z.B. 500 oder 1000 Euro) dafür? Gilt das auch für weitere Möbel der Wohnung, wenn A etwas weiteres verkauft (nur beim Umzug, d.h. z.B. innerhalb 2 Monate und dann nicht mehr)? danke im Voraus!