Fernstudium steuerlich geltend machen?
Hey,
ich habe vor kurzem ein Fernstudium begonnen, da ich mich nach meiner Ausbildung beruflich umorientieren möchte. Um nach der Ausbildung jedoch berufliche Chancen anfänglich auf dem Arbeitsmarkt zu haben, habe ich ein Fernstudium auf Hochschul Zertifizierungsbasis begonnen. Es ist sozusagen eine kompaktere Form eines normalen Studiums allerdings mit vielen Inhalten des normalen Studiums.
Wie schon erwähnt, absolviere ich aktuell noch meine Ausbildung.
Nun ist meine Frage, ob es möglich wäre, die Studiengebühren (mehrere Tausend euro) von der Steuer geltend zu machen. Ich wohne allein, jedoch beziehe ich noch Kindergeld und meine Eltern machen meine Steuer mit bei sich.
Wäre das Ganze in dem Fall möglich? Kennt sich damit jemand aus?
4 Antworten
Ich wohne allein, jedoch beziehe ich noch Kindergeld und meine Eltern machen meine Steuer mit bei sich.
Wie soll das denn gehen. Es gibt keine Spalte "Einkünfte der Kinder" und "Werbungskosten der Kinder."
Natürlich kannst Du Deine Einkommensteuererklärung nur selbst machen. Da Du als Azubi vermutlich nicht mehr als 1.200,- Euro brutto verdienst, hast Du keinen Lohnsteuerabzug, womit einer Erklärung entfällt.
Leider bringt daher aber auch der Abzug der Studienkosten keine Steuerermäßigung.
"Ich wohne allein, jedoch beziehe ich noch Kindergeld und meine Eltern machen meine Steuer mit bei sich"
Da das in D unmöglich ist - es gibt keine 'Familienbesteuerung" - würde ich zunächst gern wissen, in welchem Land das spielt oder was Du damit meinst.
"Nun ist meine Frage, ob es möglich wäre, die Studiengebühren (mehrere Tausend euro) von der Steuer geltend zu machen".
Grundsätzlich ja. Da aber Kosten in dem Jahr geltend zu machen sind, in dem sie gezahlt werden und da Du noch in Ausbildung bist, wird das zumindest bis zum Ende der Ausbildung nichts oder nur sehr wenig bringen, denn es gibt keine negative Steuer - Du bekommst maximal das zurück, was Du gezahlt hast, und das ist bei Auszubildenden meistens (nahe) 0 €.
Wenn die Kosten höher sind als das Ausbildungsgehalt, kommt es vielleicht zu einem Verlustvortrag, der sich dann in einem der Folgejahre steuermindernd auswirkt.
"Vielleicht" aus zwei Gründen: erstens gibt es das nur bei den Kosten für eine Zweitausbildung. Du hast aber die erste noch nicht abgeschlossen - ob eine gleichzeitige Ausbildung einer zweiten Ausbildung gleichgesetzt werden kann, kann ich ohne Recherche nicht sagen. Zweitens werden Verlustvorträge immer gegen Einkünfte aufgelöst, unabhängig davon, ob dadurch eine Steuerersparnis entsteht oder nicht. Würdest Du also z.B. einen VV von 8.000 erreichen, fängst dann zum 01.10. mit dem ersten "richtigen" Job an mit 4000 brutto - dann ist die Steuer auch ohne VV= 0 €, weil das zu versteuernde Einkommen unter Grundfreibetrag liegt, der VV ist aber trotzdem futsch.
in Jugendjahren habe ich meinen Handelsfachwirtkurs über werbungskosten abgesetzt.
Aber ob das heute noch so geht... kein Plan.
Ich sage mal so:
Wer keine Lohnsteuer zahlt, kann schlecht was absetzen bzw. eine Steuerrückerstattung erwarten! 😜😁😎