wer muss kredit weiter finanzieren?
Eltern haben gemeinsam einen Kredit. Einer stirbt. Der andere Elternteil hat mitunterschrieben. Haus ist als Sicherheit angegeben. Neben dem Ehepartner gibt es zwei Kinder. Kredit läuft aus wer muss den Anschlusskredit aufnehmen nur der der den Kredit unterschrieben hat oder die gesamte Erbgemeinschaft?
3 Antworten
Wie so häufig fehlen Angaben, um eine umfassende Antwort zu geben.
- sind die Kinder volljährig?
- wer lebt in dem Haus?
Auf jeden Fall sind alle 3 Miteigentümer und müssen daher solidarisch für den Kredit haften und damit auch die Verlängerung beantragen.
Falls aber einer, oder mehrere der Gemeinschaft minderjährig sind, müsste die Mutter das allein stemmen.
Die Halbwaisenrente dürfte dann aber mit für den Schuldendienstverwendet werden.
Alle müssen gemeinsam finanzieren und sich dann überlegen, wie sie Kosten aufteilen.
gibt es da keiner Vorgaben? ich z.B steige erst ins Berufsleben ein
Die erste Vorgabe ist das Verhältnis der Anteile. 1/2 + 1/4 + 1/4.
Aber für die Kostenauftreilung muss man zuerst mal sehen, dass die Mutter natürlich eine vergleichbare Miete in den Topf für Unterhalt und Finanzierung des Hauses tun muss.
Es ist eine GbR, die Mitglieder können frei entscheiden, wie sie die Kosten aufteilen.
Du kannst deiner Mutter deinen Anteil am Haus schenken.
Man kann halt nicht nur das Guthaben, aber nicht die Schulden erben...
ne geschenkt wird der alten nix ich hab gerade nix vom erben deswegen nix guthaben
Wo kommt dann dein Anteil am Haus her? Dann gehört dir der Rest ja schon lange. Also solltest du schon länger für zahlen...
Super Antwort für versuchte Hilfe. Einer mehr auf der ignor Liste...
ich verstehe ned was se wollen. ich habs nix vom erbe
Wer die Anschlussfinanzierung aufnimmt, ist mit der Bank abzuklären. Es mag sein, dass der Bank die reine dingliche Sicherheit ausreicht, um den Kredit mit dem einen Elternteil abzuschließen, aber auch dann müssten die anderen Erben zumindest eine Grundschuld-Zweckerklärung unterschreiben.
Letztendlich ist es für die Bank natürlich besser, so viele Kreditnehmer wie möglich mit im Boot zu haben. Und somit ist es am wahrscheinlichsten, dass die Finanzierung auf alle läuft. Mal abgesehen davon, dass die Erbengemeinschaft ja ohnehin schon Kreditnehmer als Rechtsnachfolger des verstorbenen Elternteils war.
Auch wenn als Sicherheit der andere Ehepartner unterschrieben hat?
Verstehe die Nachfrage nicht ganz. Was genau hat welcher Ehepartner wann und wofür unterschrieben?
mutter und vater haben baudarlehnen . mutter unterschreiben müssen das se den Kredit bekommen als Sicherheit ist das haus hinterlegt. vater verstorben so ist mutter jetzt die nächste.
mutter und vater haben baudarlehnen
sind also beide Kreditnehmer?
mutter unterschreiben müssen das se den Kredit bekommen
Nur die Mutter? Also doch nicht beide Kreditnehmer?
als Sicherheit ist das haus hinterlegt. vater verstorben so ist mutter jetzt die nächste.
Mutter die nächste bei was? Gehört das Haus nur der Mutter, oder war der Vater auch Eigentümer?
So richtig verstehe ich immer noch nicht, was genau du wissen möchtest…
papa hat Kredit nehmen wollen bekam diesen nur wenn mutter mitunterschreibt. vater verstorben. Mutter und kinder stehen im grundbuch.
Also müssen alle die Anschlussfinanzierung unterschreiben bzw. wird die Bank das so verlangen. Alle Kinder sind volljährig und haften ohnehin aufgrund des angenommen Erbes für den durch Vater und Mutter aufgenommenen Kredit, und sind ja auch gemeinschaftlich Eigentümer im Rahmen der Erbengemeinschaft.
Verlangt der Darlehensgeber die persönliche gesamtschuldnerische Haftung auch der Erben des verstorbenen Miteigentümers, haben auch alle Erben den Verlängerungsvertrag abzuschließen und ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung abzugeben.
es gibt zwei Möglichkeiten es auf Mutter zu übertragen oder Erbgemeinschaft. uns wäre natürlich auf mutte rubertragen lieber
kinder volljährig nur mutter im Haus