Unterhaltsvorschuß - jetzt erbt der Vater?

3 Antworten

Den Unterhaltsvorschuss zahlt der Landrat, der Landkreis. Dort sitzen mehr als 10 Mitarbeiter, die sich damit befassen das zu genehmigen und auch Geld von den Vätern einzutreiben. Die wissen was sie tun und werden vom Nachlass-Gericht informiert.

Auf jeden Fall ist sicher, das Du später genau prüfen must, falls Dein Vater irgendwann verstirbt und Du Erbe wirst, ob Du das Erbe annimmst. Weil dann darfst Du die Schulden (die durch den Unterhaltsvorschuss entstanden sind) zahlen.

woher willst du das wissen?

Auch wenn das stimmen sollte, was hast du denn damit überhaupt noch zu tun?

Du bekommst doch Unterhaltsvorschuß, es ist Aufgabe des Jugendamtes, den Vater zur Offenlegeung seiner Verhältnisse heran zuziehen bzw, falls das alles stimmen so llte, einen Titel zu erwägen.

Ein Erbe kann nicht nur viel Geld sondern auch viel Schulden bedeuten.

Du bist da außenvor, das ist Savche des Jugendamtes und des Familiengerichts.

Du schreibst hier nix über das Alter deiner Tochter, wenn sie bald 18 ist, kann deine Tochter ja den Vater auf Unterhalt verklagen, bis zum 18ten macht das das Jugendamt.


Charly0815 
Beitragsersteller
 22.11.2023, 20:48

Ich weiß es, weil ich guten Kontakt hatte und sie bis zum Tod gepflegt habe. Es geht mir nicht ums Geld - er erbt und das ist gut so. Ich weiß nur nicht, ob ich jetzt handeln muss, mich evtl. strafbar mache, wenn ich nix tue oder Geld verliere (ich bin auf den Unterhalt angewiesen). Und: nein, mein Kind ist nicht bald volljährig, sonst würde sie die Frage stellen und nicht ich.

Dein Hinweis:
"Du bist da außen vor, das ist Sache des Jugendamtes und des Familiengerichts."
Weißt Du das oder ist das eine Vermutung?

tellerchen  22.11.2023, 21:04
@Charly0815

meine Ex hatte damals auch Unterhaltsvorschuß beantragt, ist aber schon über 20 Jahre her....JA hatte damals auch Titel versucht zu erwirken, aber bei mir war nix zu holen obwohl ich damals schon ein Haus besaß durch Schenkung, meine Mutter hatte damals Niessbrauchrecht.

nawieauchimmer....Niemand weiß genaues, aber du bist da außen vor, du bekommst bis zum 18ten den Unterhaltsvorschuß für deine Tochter, das war es auch schon.

Von dem Erbe hat vermutlich nur irgendwann deine Tochter etwas, aber du bist da komplett außen vor, du hast da die Verantwortung an das JA abgegeben.

Meine Anwältin hatte mir damalks gesagt, ich solle froh darüber sein, weil zumindest damals der Unterhaltsvorschußsatz niedriger war als der laut Tabelle, und mit dem Titel das ginge eh in die Hose, sagte sie... ich bin damals krank gewesen...4 jahre... bei mir war damals nix zu holen...

na wie auch immer... alles Gute dir...mach dir keine Hoffnung, von dem "Erbe" siehst du eh nix, vielleicht mal deine Tochterwenn später mal noch was da ist...

Charly0815 
Beitragsersteller
 22.11.2023, 21:23
@tellerchen

Danke für die Antwort - ne vom Erbe wird sicher nix über bleiben. Bei einem Titel würden vom Mindestunterhalt wenigstens nicht das ganze, sondern nur das halbe Kindergeld abgezogen werden. Das wären 125 € - aufs Jahr gerechnet könnten wir damit mal Urlaub machen... wär schon ein Unterschied :-)

tellerchen  22.11.2023, 21:31
@Charly0815

wollte dir noch was sagen ....du solltest dich da raushalten, das gibt nur Ärger ... wenn der vater das erfährt.

Meine Ex hatte mich damals beim AA angeschwärzt, ich würde in den nächsten Monaten damals kein Unterhalt zahlen, hat mir damals AA kopie gegeben, das hatte ich mir nicht gefallen lassen, hatte meine ex daraufhin wegen "übler Nachrede" angezeigt mit klageandrohung auf Unterlassung....deswegen wenn du ein Gutes Verhältnis Vater...Tochter möchtest, sofern das bei dir möglich ist, halt dich da am besten heraus...machen kannst du da sowieso nix... das ist Sache des JA und des Familiengerichts

Ich erhalte Unterhaltsvorschuß, da der Vater inzwischen Frührentner ist. Jetzt erbt er viel Geld.

Also lasse Dich bitte vom JA beraten, denn die werden wohl folgend auch versuchen ihre Außenstände beizutreiben.

Muss ich das Amt informieren?

solltMuss ich das Amt informieren? Zahlt das Amt weiter an mich?st

Zahlt das Amt weiter an mich?

ja