Nachzahlung Steuererklärung?
Hallo mein Mann verdieht ca 3000 Brutto und ich würde auf 520€ Minijob gehen . Müssen wir mit einer hohen Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5 Rechnen ? Und macht es mehr Sinn getrennte oder eine Steuererklärung zusammen abzugeben?
3 Antworten
Du musst mit Deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass er die Pauschalversteuerung mit 2 % vornimmt.
Die 2 % darf er Dir abziehen, aber es ist günstiger, als wenn er es über Steuerklasse abrechnet.
Die III ist genau richtig, wenn nur einer steuerpflichtige Einkünfte hat. Denn es werden ihm die Grundfreibeträge beider Partner zugerechnet. Und natürlich macht man dann eine Zusammenveranlagung.
Ein echter Minijob stellt kein steuerpflichtiges Einkommen dar.
Und genau genommen müsst Ihr nicht mal eine Steuererklärung abgeben aufgrund III / V.
Nur wenn einer Arbeitslohn mit LSK V hatte.
Par. 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG.
"Die meisten Minijobs werden pauschal versteuert und müssen daher in der Steuererklärung nicht erfasst werden."
https://www.steuerbot.com/ratgeber/steuerwissen/minijob#:~:text=Du darfst in deinem Minijob,70 Tage im Jahr arbeiten.&text=Seit dem 1. Oktober 2022,Arbeitsentgelt auf 520 € angestiegen.&text=Die meisten Minijobs werden pauschal,der Steuererklärung nicht erfasst werden.
Vorsicht! Das mit den 70 Tagen gilt nicht für reguläre Minijobs - die gelten für sog. "kurzfristige Beschäftigungen", die gern mal, wie auch in Deinem Link, verwirrungsstiftend als "kurzfristige Minijobs" bezeichnet werden.