Solaranlage Handels?

2 Antworten

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1.die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

Dein Frage, ob der Steuersatz 0 % richtig ist, setzt voraus, dass wir hier quer durch die Republik wissen können, ob Deine Kunden die Voraussetzungen erfüllen:

Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden,

Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

Mit Verlaub, wir kennen weder Deine Kunden, noch die Größe der Anlagen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

BenjamiMaxin 
Beitragsersteller
 21.11.2023, 13:33

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und die sehr professionelle Erledigung meiner Anfrage!

Und was ist nun die Frage?


BenjamiMaxin 
Beitragsersteller
 21.11.2023, 12:34

 Wie oben beschrieben...

die an den Kunden ausgestellte Rechnung unterliegt also der 0 %  Mehrwertsteuer?

Eifelia  21.11.2023, 13:14
@BenjamiMaxin

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ja. Das sollte Euch Euer Steuerberater aber auch erklären können. Und einen solchen braucht Ihr ganz offensichtlich.