Steuer Vorauszahlungsbescheid?
Hallo,
ich habe heute einen Vorauszahlungsbescheid vom FA erhalten, wo von mir für das Jahr 2023 eine Vorauszahlung von 1050€ erwartet wird.
Jahr 2021: Nachzahlung 110€
Jahr 2022: Nachzahlung 41€
Also kann ich den Betrag von 1050€ nicht nachvollziehen?
Kann mir einer erklären wie das FA auf den Betrag kommt und ob ich das nicht wie bisher machen kann, dass ich keine Vorauszahlung tãtige sondern nur die Summe, die sich aus der Steuererklärung ergibt zahle?
2 Antworten
- Sieh Dir doch mal an, von welchem Gewinn, man bei der Berechnung ausgegangen ist. Letzten Jahresbescheid höhe der Einkünfte mit dem Vorauszahungsbescheid vergleichen.
- Bei den Einkünften die höher angesetzt sind überlegen, ob die geringer sind udn dann einen kurzen Antrag schreiben.
Leider gibt Dein Sachverhalt keinen Hinweis um welche Einkunftsarten es geht udn was Du an Sonderausgaben Du abziehen kannst.
Es könnte auch sein, dass Du im letzten Bescheid Dinge abziehen konntest, die nicht mehr vorkommen.
Tipps von wfwbinder passen grundsätzlich. 1050 ist auch nahe dem minimalbetrag, bei welchem Vorauszahlung festgesetzt werden. Das Jahr ist ja fast rum... lohnt der Stress bis zur Abgabe der nächsten Erklärung??
Naja - Der Minimalbetrag ist 400 €:
§ 37 Abs. 5 EStG
"(5) 1Vorauszahlungen sind nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen."
Das weiß das Finanzamt aber doch nicht - also stelle einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen.
Anrufen bringt da wenig. Stelle einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung und lege dar, welche Verdienste und absetzbar Dinge ihr 2023 hattet und 2024 haben werdet. Formlose Schreiben reicht.
Du wirst trotzdem die Vorauszahlung termingerecht zahlen müssen, bis über die oben genannte Anpassung entschieden wurde.
Übrigens Unterliegt Elterngeld dem Progressionsvorvehalt. Das muss das Finanzamt also auch wissen um die Vorauszahlung passend ansetzen zu können.
Das kannst Du machen, wundere Dich aber nicht, wenn der/die Sachbearbeiter/in den Antrag schriftlich haben möchte. Da die nächste Vorauszahlung erst am 10.03.2024 fällig ist, sollte längst vorher über den Antrag entschieden sein und das wird nicht nötig sein, aber falls das nochmal vorkommt mit kürzerer Frist: dann stellt man zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der festgesetzten Vorauszahlung bis zu einer Entscheidung über den Antrag auf Herabsetzung.
Also ich habe da heute angerufen und erst mal nachgefragt wie die auf den Betrag von 1050€ für 2023 kommen unter Berücksichtigung der letzten beiden Jahren?
Die Dame am Telefon meinte selber, dass die Berechnung nicht passen kann und ich einen formlosen Zweizeiler schreiben soll mot der Bitte die Vorauszahlung auf Null zu setzen. Also das hörte sich schon mal gut an.
Danke Euch allen für die Tipps.
Der Punkt ist, dass durch Familienzuwachs ,nächstes Jahr ein Gehalt komplett ausfallen wird, deswegen kann die Berechnung auf 2024 auf keinen Fall stimmen.