Steuer Vorauszahlungsbescheid?

2 Antworten

  1. Sieh Dir doch mal an, von welchem Gewinn, man bei der Berechnung ausgegangen ist. Letzten Jahresbescheid höhe der Einkünfte mit dem Vorauszahungsbescheid vergleichen.
  2. Bei den Einkünften die höher angesetzt sind überlegen, ob die geringer sind udn dann einen kurzen Antrag schreiben.

Leider gibt Dein Sachverhalt keinen Hinweis um welche Einkunftsarten es geht udn was Du an Sonderausgaben Du abziehen kannst.

Es könnte auch sein, dass Du im letzten Bescheid Dinge abziehen konntest, die nicht mehr vorkommen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Tipps von wfwbinder passen grundsätzlich. 1050 ist auch nahe dem minimalbetrag, bei welchem Vorauszahlung festgesetzt werden. Das Jahr ist ja fast rum... lohnt der Stress bis zur Abgabe der nächsten Erklärung??


Eifelia  22.11.2023, 22:16

Naja - Der Minimalbetrag ist 400 €:

§ 37 Abs. 5 EStG

"(5) 1Vorauszahlungen sind nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen."

anonymus1453 
Beitragsersteller
 22.11.2023, 22:34

Der Punkt ist, dass durch Familienzuwachs ,nächstes Jahr ein Gehalt komplett ausfallen wird, deswegen kann die Berechnung auf 2024 auf keinen Fall stimmen.

Eifelia  23.11.2023, 00:28
@anonymus1453

Das weiß das Finanzamt aber doch nicht - also stelle einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen.

Tiiii  23.11.2023, 07:22
@anonymus1453

Anrufen bringt da wenig. Stelle einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung und lege dar, welche Verdienste und absetzbar Dinge ihr 2023 hattet und 2024 haben werdet. Formlose Schreiben reicht.

Du wirst trotzdem die Vorauszahlung termingerecht zahlen müssen, bis über die oben genannte Anpassung entschieden wurde.

Übrigens Unterliegt Elterngeld dem Progressionsvorvehalt. Das muss das Finanzamt also auch wissen um die Vorauszahlung passend ansetzen zu können.

Eifelia  23.11.2023, 09:12
@anonymus1453

Das kannst Du machen, wundere Dich aber nicht, wenn der/die Sachbearbeiter/in den Antrag schriftlich haben möchte. Da die nächste Vorauszahlung erst am 10.03.2024 fällig ist, sollte längst vorher über den Antrag entschieden sein und das wird nicht nötig sein, aber falls das nochmal vorkommt mit kürzerer Frist: dann stellt man zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der festgesetzten Vorauszahlung bis zu einer Entscheidung über den Antrag auf Herabsetzung.

Tiiii  23.11.2023, 12:58
@Eifelia

Müsste nicht zum 10.12. eine fällig werden?!

Eifelia  23.11.2023, 13:04
@Tiiii

Da hast Du Recht, ich habe "2023" im Ausgangsposting zwar gelesen, das wurdexdsnn aber durch die Angabe des in 2024 erwarteten Nachwuchses überlagert. Da muss FS natürlich eine andere Begründung finden.

anonymus1453 
Beitragsersteller
 23.11.2023, 19:05
@Eifelia

Also ich habe da heute angerufen und erst mal nachgefragt wie die auf den Betrag von 1050€ für 2023 kommen unter Berücksichtigung der letzten beiden Jahren?

Die Dame am Telefon meinte selber, dass die Berechnung nicht passen kann und ich einen formlosen Zweizeiler schreiben soll mot der Bitte die Vorauszahlung auf Null zu setzen. Also das hörte sich schon mal gut an.

Danke Euch allen für die Tipps.