Unfall mit Kundenfahrzeug als KFZ Mechatroniker?
Hallo, kurz etwas zu mir. Ich bin 20 Jahre alt und KFZ-Mechatroniker von Beruf. Ich bin seit circa einem halben Jahr ausgelernt und wurde in meinem Ausbildungsbetrieb. Ich habe nun einen befristeten Vertrag auf ein Jahr der im Juni 2024 ausläuft. In meiner Ausbildungszeit und dem halben Jahr als geselle habe ich mir nicht zu Schulden kommen lassen, bis jetzt.
Nun zu meiner Frage/ aktuellen Situation. Vor circa drei Wochen habe ich bei uns in der Werkstatt mit einem Kundenfahrzeug ein anderes Kundenfahrzeug beschädigt. Ich wollte aus der Werkstatt fahren allerdings kam mir jemand entgegen und dieser wollte nicht nachgeben. Ich entschloss ich mich rückwärts zurück zu fahren. Im letzten Moment als ich fast schon zurück war habe ich leider mit dem Fahrzeug das ich gefahren bin ein andere Fahrzeug leicht gestreift. Beide Fahrzeug waren danach leicht verkratzt.
Nach circa einer Woche holte mich mein Chef in sein Büro und wollte mit mir etwas besprechen. Mir war dann natürlich schon klar das es um dieses kleine Missgeschick ging. Ich habe ihm erklärt das es mir sehr unangenehm ist und das es keine Absicht war. Dann sagte er mir das sowas ja mal passieren kann und alles kein Problem sei, aber bei sowas würde es einen Selbstbeteiligung von 1000€ geben. Ich kann diese von meinem Bruttolohn zahlen oder begleiche diesen Betrag mit 50 Überstunden oder 6 Urlaubstagen.
Ist sowas rechtlich richtig ? Muss sowas im Arbeitsvertrag festgehalten sein und was wären sonst meine Möglichkeiten. Den Versuch es über die Privat Haftpflicht abzuwickeln habe ich schon gemacht die zahlen natürlich nicht.
Wie oben schon geschrieben läuft im Juni nächsten Jahres mein Vertrag aus und ich würde eigentlich gerne dort bleiben. Was mir natürlich nicht in die Karten spielt.
Schonmal danke für eure Zeit und Antworten
7 Antworten
Dein Chef nutzt das aus. Er hat Betriebshaftpflichtversicherung und die 1000€ sind für Ihn Taschengeld. Willige ein. Sag aber das Du eine Rechnung brauchst für Deine Versicherung, wo Du das einreichen willst und für Steuererklärung.
Sag Ihm das da drauf stehen muss, Schaden durch Berufsausübung entstanden.
Stell dir vor, Du gehst jetzt darauf ein. Dann verlängert er den Vertrag trotzdem nicht. Die sicherste Variante wäre das mit den Urlaubstagen. Die kannst Du einklagen, wenn er 2024 den Vertrag nicht verlängert. So ein Gegenrechnen ist nicht erlaubt. Deine Einwilligung wäre ohne Wirkung.
Ich frage mich gerade, was Du mit dieser Frage bewirken möchtest!?!
Du schreibst, dass Du dort gerne bleiben möchtest!
Ob es dann so schlau ist, dem Chef zu sagen, dass das, was er fordert, nicht rechtens ist?!?!
Oder ist es vielleicht doch besser, in den sauren Apfel zu beißen und die 1000 Euro zu bezahlen!?!
Dein Chef geht im Übrigen von einer groben Fahrlässigkeit aus, denn dann darf er dich haftbar machen und die Selbstbeteiligung von 1000 Euro aus der Betriebshaftpflichtversicherung fordern!
"Wann müssen Arbeitnehmer für Schäden voll haften?
Den gesamten Schaden trägt ein Arbeitnehmer in der Regel bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz. Von grober Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde."
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/arbeitnehmer-haften-schaden-173169/#:~:text=4.,besonders schwerem Maße verletzt wurde.
Der Betrieb ist Betriebshaftpflichtversichert und ich würde dieses nicht zahlen, das ist sein unternehmerisches Risiko
Vielleicht ist er unterversichert in Sachen Obhutsschäden und Tätigkeitsschäden , handelt es sich um einen kleineren Betrieb , das ist aber nicht Dein Problem ..
Erkundige Dich bei der IG Metall Rechtsberatung, die ist zuständig für die KFZ Branche und lass Dich beraten
https://www.igmetall.de › handwerk
ObhutsschädenWerden sie nicht explizit in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen, sind Obhutsschäden bei manchen Versicherungsanbietern vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wie wichtig dieser Bestandteil jedoch ist, wird schnell deutlich, sobald ein Schadensfall eintritt. Ob ein kleiner Kratzer im Lack oder ein ölverschmierter Fahrzeugsitz, beides wäre ein Fall für die Versicherung. Zumindest dann, wenn Obhutsschäden Bestandteil des Vertrages sind.
Tätigkeitsschäden
Schäden, die während der unmittelbaren Tätigkeit am Fahrzeug anfallen, sind ebenfalls oft von einer normalen Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Durch den Zusatz Haftpflicht für KFZ-Handel und -Handwerk genießt der KFZ-Betrieb umfassenden Versicherungsschutz. Auch bei Tätigkeitsschäden wie beispielsweise einem Motorschaden nach Reparatur oder Service.
Sehr schwierige Situation.
Rein rechtlich bist Du höchstwahrscheinlich nicht zur Verantwotung zu ziehen, weil weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt, obwohl beim zurücksetzen in einer Werkstatt, wo Kundenfahrzeuge, Werkzeug Rollcontainer udn andere Sachen rumstehen udn auch Kollegen herum laufen, besondere Sorgfalt an den Tag gelegt werden muss. Ich bin mir nicht sicher, wie das ausginge, würde es beim Arbeitsgericht landen.
Der von @Alarm67 verlinkte Artikel sagt ja:
Von grober Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde. Wenn der Arbeitnehmer also Verhaltensregeln missachtet, die jedem einleuchten müssten.
Und das bedeutet also auch extreme Vorsicht beim Fahren innerhalb der Werkstatt, besonders bei Rückwärtsfahrt. Nehmen wir mal an es ginge nicht um Árbeitsrecht, sondern um Verkehrsstrafrecht udn Duwärst in der Öffentlichkeit z. B. in einer Fußgängerzone gefahren, um den Wagen besser entladen zu können udn hättest etwas gestreift, so würde Dir ein Richter sagen, dass Du Dich einweisen lassen musst (so einen Fall habe ich im Mandantenkreis schon gehabt).
Da Du die Stelle behalten möchtest, würde ich vermutlich nicht auf Konfrontation gehen. Natürlich dumm, dass der Arbeitgeber bei seiner Versicherung so eine hohe Selbstbeteiligung hat, aber dadurch eben günstige Prämien, weil kleine Schäden entfallen.
1.000,- Euro brutto, oder 50 Arbeitsstunden bedeutet, Dein Bruttolohn sind 20,- Euro die Stunde? Das würde auch dem Wert von 6 Urlaubstagen entsprechen.
Ich würde vermutlich die Urlaubstage wählen. Da hast Du ggf. die bste Chance das zu kompensieren, wenn Dein Vertrag nicht verlängert wird.
Du kannst ja versuchen, noch was auszuhandeln. "Chef, ich bin eigentlich nicht der Neinung, dass ich hier grob fahrlässig gehandelt habe. Aber um des lieben Friedens willen - wie wäre es, wenn wir und die SB teilen?