50 % Erbin verstorben?

4 Antworten

Der Sohn der Schwester ist der natürliche, gesetzliche Erbe anstelle Deiner verstorbenen Schwester.

Ob Handlungsbedarf besteht, richtet sich nach dem genauen Wortlaut des Testaments, z. B. ob dort eine Regelung für den Fall getroffen ist, wenn einer der Erben vor dem Erbfall verstirbt.

Das übrigbleibende Geldvermögen dürfte laut Testament nur für Pflege und Erhaltung des Hauses verwendet werden. Die jeweiligen Maßnahmen wären mit der Schwester abzustimmen gewesen

Im Erbfall, oder schon davor? Leben die Eltern im Haus und haben noch keinen Pflegebedarf?

Gibt es eine Regelung für den Fall der Pflege?

Solche Dinge könnten in einem neuen Testament geregelt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Der Sohn der Schwester muss im Testament der Eltern ja auch nicht als Nacherbe angegeben werden.

Der Sohn ist laut Gesetz Erbe von Deiner Schwester, bekommt dann also anstelle von Deiner Schwester die 50%.

"Wer erbt wenn der im Testament genannte verstorben ist?

Hatte der Erblasser also beispielsweise in seinem Testament seinen Sohn als alleinigen Erben benannt und ist der Sohn vorverstorben, dann haben die Kinder des Sohnes und Enkelkinder des Erblassers berechtigte Aussichten, die Erbschaft zu erhalten."

Die Kinder deiner Schwester treten anstelle ihres Erbes ein. Wenn er also alleinerbe ist, bekommt er die 50%.


Fahrradsenior 
Beitragsersteller
 20.11.2023, 11:15

Danke Dir :-)

Nachkommen 1.Grades (Kinder - egal ob leiblich oder adoptiert) treten an die Stelle des bereits verstorbenen Erben

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung