Krankenkassenbeiträge?
Liebe Finanzgemeinde,
ich war im Jahr 2022 7 Monate angestellt u 5 Monate selbstständig berufstätig.
In den ersten 7 Monaten habe ich als Angestellter sehr gut verdient, als Selbstständiger habe ich in den ersten 5 Monaten ein ordentliches Minus gemacht.
Ich habe also in den ersten 7 Monaten hohe Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einbezahlt (zusätzlich natürlich mein Arbeitgeber) und in den 5 Monaten der Selbstständigkeit, bedingt durch hohe Investitionen, einen Betriebsverlust gemacht - dementsprechend nur den Mindestbeitrag in die gesetzliche Krankenkasse geleistet.
Ich war, gemäß der Einkommenssteuererklärung 2022, davon ausgegangen, daß meine Einkünfte aus nichtselbständiger u selbständiger Arbeit zusammengezogenwerden und nach dem zu versteuernden Einkommen auch die Krankenkassenbeiträge rückwirkend korrigiert werden.
Wenn ich also im Gesamtjahr kaum zu versteuerndes Einkommen hatte, aber als Angestellter im ersten Halbjahr den Höchstsatz an Krankenkassenbeiträgen bezahlt habe, müsste ich doch eigentlich Beiträge zurück erstattet bekommen oder wird das Angestelltenverhältnis u die Selbstständigkeit völlig unabhängig voneinander behandelt ??
In meinem Fall hiesse das, daß ich, gemessen an den niedrigen Einkünften aus dem Gesamtjahr (bedingt durch die Betriebs-Verluste) Krankenkassenbeiträge in Höhe von 30% der Gesamteinkünfte abgeführt habe.
Ist die Trennung von Beiträgen für die Zeit Dershowitz Angestelltendaseins u der Selbstständigkeit richtig ??
Vielen Dank für eine Aufklärung
1 Antwort
Das ist so üblich und ich halte das auch für richtig.
Du warst 7 Monate pflichtversicherter Angestellter und hast, wie jeder andere, die Arbeitnehmeranteile auf den Bruttolohn gezahlt.
Nun möchtest Du quasi eine Neuberechnung und Teilerstattung Deiner Pflichtversicherungsbeiträge aufgrund des Gesamtjahres? Sicher nicht.
Andersrum gäbe es übrigens auch keine Neuberechnung, also wenn Du 7 Monate nur 600 brutto Gehalt gehabt hättest und in den 5 Monaten der Selbständigkeit 50.000 Gewinn gemacht hättest. Dann müsstest Du für die Monate der Anstellung auch nicht nachzahlen.