Pfändung von Computer sowie Neuaneignung während Pfändung?
Guten Abend zusammen,
ich befinde mich momentan, nach ungefähr halbjähriger Arbeitslosigkeit in einer Ausbildung. Nun haben sich während meiner Arbeitslosigkeit knapp 6.000€ Schulden bei meiner Krankenkasse angehäuft. Eine Kontopfändung ist aufgrund meines Ausbildungsgehaltes natürlich nicht gefruchtet und nach mit der Schuldnerberatung abgeklärter Deklaration meiner Zahlungsunfähigkeit an den Zoll habe ich nun ein Schreiben erhalten, indem erklärt wird, dass mich demnächst ein Vollziehungsbeamter zwecks "Feststellung Wirtschaftlicher Verhältnisse und ggf. Absicherung der Forderung durch Sachpfändung" aufsuchen wird.
Nun habe ich mir nie großartig Sachen gegönnt und mein Geld eher für Reisen und Unternehmungen ausgegeben. Einen Fernseher besitze ich nicht und mein Smartphone dürfte auch nicht von Interesse sein. Nun habe ich mir aber doch einen Mittelklasse PC zusammengestellt gehabt, ungefähr vor einem Jahr, der damals so um die 6 - 700 Euro gekostet hat, jetzt vielleicht noch bei knapp 500 liegt, würde ich ihn mit den gleichen Teilen neu zusammenstellen. Abgesehen davon besitze ich nun nicht wirklich etwas von Wert.
Kann dieser nun, als einziges Informations- sowie "Entertainment"-medium gepfändet werden?
Kann ich mit Nutzung von CNC sowie CAD/CAM Software in der Ausbildung auf den Besitz eines etwas leistungsstärkeren PC's argumentieren?
Evtl. blöde Frage, aber kann ich mit einer offiziellen Schenkung an z.b. Verwandte oder Freunde den PC schützen, sollte der Vollziehungsbeamte ihn mitnehmen wollen?
Habe im Internet leider nur vage Definitionen gefunden, aus denen ich nicht herauslesen konnte ob der PC geschützt ist oder nicht.
Der andere große Punkt ist, wie sieht das mit dem Erwerb von neuen Dingen aus, nachdem der Beamte vor Ort gewesen ist. Also angenommen ich kaufe ein neueres Smartphone, kann dieses dann im Nachhinein gepfändet werden?
Vielen Dank schonmal im voraus für eure Antworten.
3 Antworten
Also ich denke erstmal generell nicht, dass ein Computer gepfändet wird, weil das heutzutage schon wohl zur Erstausstattung gehört. Dann muss der/die VollzugsbeamtIn ja auch den Wert kennen des Computers, was sich ja nicht sofort erkennen lässt. Verschenken solltest du nichts, das musst du angeben. Alles was nach Abgabe der vermögensauskunft oder nach erfolgter sachpfändung kommt, dürfte nicht relevant sein. Aber der Gläubiger kann natürlich eine neue Vollstreckung durchführen lassen. Wende dich doch mal an die Krankenkasse und mach Ratenzahlungen aus? Da du sonst auch Gefahr läufst, in den notlagentarif zu rutschen
Das ist auf jeden Fall schonmal eine Erleichterung. Ich war mir halt sehr unsicher, da die Informationen bezüglich ob ein Computer nun notwendig oder Luxusgut sei doch ziemlich wenig aussagekräftig waren. Zumal oft von einer Austauschpfändung die Rede war, was ehrlich gesagt Recht bescheiden wäre, da wir in Ausbildung sowie der Firma schon mit eher rechenintensiver Software arbeiten und ein von Zuhause arbeiten/vorbereiten so erschwert würde...
Das mit der Ratenzahlung ist so eine Sache, ist momentan ein ziemliches hin und her, trotz angegebenem nicht vorhandenen Einkommen wurde ein sehr hoher Satz berechnet, von dem sie auch nicht zurückweichen wollen. Habe auf anraten des Schuldnerberaters inzwischen auch die Krankenkasse gewechselt, da sämtliche Leistungen bis auf akute Notfälle von seitens der Krankenkasse eh schon gestrichen worden waren. Und laut ihm ist das verweilen als "verbranntes Kind" in der Krankenkasse für die Zukunft nicht sinnvoll.
Gut dass du gewechselt hast! Damit bist du dem notlagentarif entgangen.
meine austauschpfändung wird sehr selten durchgeführt, da das erheblicher Aufwand für die VollstreckungsbeamtInnen ist.
Berichte doch gerne mal wie es lief, wenn der Termin war!
Und ich schätze dann mal dass die Krankenkasse dich geschätzt hat?
Nun habe ich mir aber doch einen Mittelklasse PC zusammengestellt gehabt, ungefähr vor einem Jahr, der damals so um die 6 - 700 Euro gekostet hat
Keine Sorge, der wird auf keinen Fall gepfaendet. Allein schon aus wirtschaftlichen Gruenden wuerde eine Pfaendung keinen Sinn machen. Die Kosten waeren hoeher als der zu erwartende Erloes.
Gut zu wissen, aus den Quellen im Netz war leider nicht wirklich zu entnehmen, ab wann ein Computer nun "teuer genug" ist sozusagen.
Die Kosten waeren hoeher als der zu erwartende Erloes. - Das hatte ich nicht bedacht, ergibt aber Sinn, der Prozess bis zum Verkauf ist wahrscheinlich recht aufwendig. Aber bei dem komischen Gebrauchtmarkt für Computerteile momentan habe ich auch absolut keine Ahnung was der noch einbringen würde.
Sorry, solch ein PC bringt bei einer Verwertung vermutlich max. 100 bis 200 Euro.
Also nicht interessant, ein Witz, den nimmt dir keiner weg!
Und zumal die Pfändung deine Computers die schuldsumme kaum ansatzweise decken würde, da gilt eventuell die "Verhältnismäßigkeit bei Pfändung"
also ich würde mir da an deiner Stelle wirklich keine Sorgen machen. Versuch aber nicht ihn beiseite zu schaffen