Pfändung von Computer sowie Neuaneignung während Pfändung?

3 Antworten

Also ich denke erstmal generell nicht, dass ein Computer gepfändet wird, weil das heutzutage schon wohl zur Erstausstattung gehört. Dann muss der/die VollzugsbeamtIn ja auch den Wert kennen des Computers, was sich ja nicht sofort erkennen lässt. Verschenken solltest du nichts, das musst du angeben. Alles was nach Abgabe der vermögensauskunft oder nach erfolgter sachpfändung kommt, dürfte nicht relevant sein. Aber der Gläubiger kann natürlich eine neue Vollstreckung durchführen lassen. Wende dich doch mal an die Krankenkasse und mach Ratenzahlungen aus? Da du sonst auch Gefahr läufst, in den notlagentarif zu rutschen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

suzaxn  17.11.2023, 01:56

Und zumal die Pfändung deine Computers die schuldsumme kaum ansatzweise decken würde, da gilt eventuell die "Verhältnismäßigkeit bei Pfändung"

also ich würde mir da an deiner Stelle wirklich keine Sorgen machen. Versuch aber nicht ihn beiseite zu schaffen

BaldEagle 
Beitragsersteller
 17.11.2023, 03:57
@suzaxn

Das ist auf jeden Fall schonmal eine Erleichterung. Ich war mir halt sehr unsicher, da die Informationen bezüglich ob ein Computer nun notwendig oder Luxusgut sei doch ziemlich wenig aussagekräftig waren. Zumal oft von einer Austauschpfändung die Rede war, was ehrlich gesagt Recht bescheiden wäre, da wir in Ausbildung sowie der Firma schon mit eher rechenintensiver Software arbeiten und ein von Zuhause arbeiten/vorbereiten so erschwert würde...

Das mit der Ratenzahlung ist so eine Sache, ist momentan ein ziemliches hin und her, trotz angegebenem nicht vorhandenen Einkommen wurde ein sehr hoher Satz berechnet, von dem sie auch nicht zurückweichen wollen. Habe auf anraten des Schuldnerberaters inzwischen auch die Krankenkasse gewechselt, da sämtliche Leistungen bis auf akute Notfälle von seitens der Krankenkasse eh schon gestrichen worden waren. Und laut ihm ist das verweilen als "verbranntes Kind" in der Krankenkasse für die Zukunft nicht sinnvoll.

suzaxn  17.11.2023, 14:10
@BaldEagle

Gut dass du gewechselt hast! Damit bist du dem notlagentarif entgangen.
meine austauschpfändung wird sehr selten durchgeführt, da das erheblicher Aufwand für die VollstreckungsbeamtInnen ist.
Berichte doch gerne mal wie es lief, wenn der Termin war!
Und ich schätze dann mal dass die Krankenkasse dich geschätzt hat?

Andri123  17.11.2023, 14:29
@suzaxn

Also m.W. kann man das Ruhen des Leistungsanspruches nicht durch einen Wechsel der KV umgehen. Aber durch Ratenzahlung.

Nun habe ich mir aber doch einen Mittelklasse PC zusammengestellt gehabt, ungefähr vor einem Jahr, der damals so um die 6 - 700 Euro gekostet hat

Keine Sorge, der wird auf keinen Fall gepfaendet. Allein schon aus wirtschaftlichen Gruenden wuerde eine Pfaendung keinen Sinn machen. Die Kosten waeren hoeher als der zu erwartende Erloes.


BaldEagle 
Beitragsersteller
 17.11.2023, 04:04

Gut zu wissen, aus den Quellen im Netz war leider nicht wirklich zu entnehmen, ab wann ein Computer nun "teuer genug" ist sozusagen.

Die Kosten waeren hoeher als der zu erwartende Erloes. - Das hatte ich nicht bedacht, ergibt aber Sinn, der Prozess bis zum Verkauf ist wahrscheinlich recht aufwendig. Aber bei dem komischen Gebrauchtmarkt für Computerteile momentan habe ich auch absolut keine Ahnung was der noch einbringen würde.

Sorry, solch ein PC bringt bei einer Verwertung vermutlich max. 100 bis 200 Euro.

Also nicht interessant, ein Witz, den nimmt dir keiner weg!