Hallo,

als ich jugendlich war, ca. 15 Jahre alt, lief ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen des Besitzes von Cannabis, in ganz geringen Mengen. Das wurde damals an das Sozialgericht bzw. Familiengericht weitergegeben, ich musste einmal zur Drogensuchtberatung und die Anklage wurde fallen gelassen bzw. das Ermittlungsverfahren eingestellt. Anschließend habe ich meine Situation überdacht, aufgehört mit dem Konsum von Cannabis, mich auf die Schule konzentriert und hatte von da an nie wieder etwas mit Drogen zu tun. Leider steht das, so wurde es mir zumindest damals mitgeilt, in meinem Erziehungsregister und wird dort auch erst mit Vollendung des 24 Lebensjahres gelöscht.

Nun bin ich mitten in meinem Psychologiestudium und plane eigentlich ein Praktikum in einer JVA zu machen, befürchte allerdings, da ich erst 22 und somit und nicht Ü24 bin, dass die Herrschaften dort sicherlich (berechtigerweise) Einsicht in mein Erziehungsregister, auch wenn es nur ein Praktikum ist, verlangen. Weiß jemand ob und inwieweit tatsächlich die persönliche Eignung in Frage gestellt wird, wenn ein einmaliger Eintrag im Erziehungsregister vorliegt, ansonsten aber keine Vorstrafen, anhängigen Ermittlungsverfahren etc. bestehen?

Und wie ist das eigentlich rechtlich wenn die Einträge in dem Erziehungsregister gelöscht worden sind, besteht dann dennoch die Offenbarungspflicht, oder gehört das dann dem Teil der Vergangenheit an, welcher vor absolut niemandem jemals mehr offenbart werden muss?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!