Hallo zusammen,
ich habe mehrfach gehört und gelesen, dass man als Bachelor- oder Masterabsolvent niedriger eingruppiert wird, als wenn man zusätzlich die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" hat.
Beispiel: Max hat Maschinenbau studiert und dort einen Bachelor und Master (darf sich aber halt noch nicht Ingenieur nennen). Dieser wird dann niedriger eingruppiert, als wenn er noch diese Berufsbezeichnung führen würde.
Hat dazu jemand eine Quelle aus einem Tarifvertrag oder ähnlichen? Ich konnte für verschiedene andere geschützte Berufsbezeichnungen sowas finden, aber noch nicht für Ingenieure.
Vielen Dank!