Bausparvertrag Absicherung bei Trennung?
Guten Tag,
der Fall ist folgender:
Meine Freundin hat einen Bausparvertrag abgeschlossen mit Mitarbeiterkonditionen, wodurch sie sich einige Gebühren sparen konnte.
Jetzt möchten wir gerne beide darauf einzahlen, bzw. dass ich ihr die Hälfte überweise, da es ja per Lastschrift von ihrem Konto abgezogen wird. Da ich jedoch nicht hinterlegt werden kann, da sonst die Mitarbeiterkonditionen wegfallen, ist meine Frage, ob im Falle einer Trennung mir der von mit eingezahlte Betrag zusteht. Der Bausparvertrag läuft aber nur über ihren Namen, ich habe maximal eine Vollmacht.
Wenn nicht - kann man dies vertraglich festhalten, auch wenn man nicht mit drin steht? z.B. mit Herr X bezahlt monatlich Summe X an Frau X für den Bausparvertrag Nr. X.
Vielen Dank!
Dennis
5 Antworten
Mache einen Vertrag mit ihr!
Im Falle einer Trennung während der Ansparphase bekommst Du die nachweislich von dir eingezahlten Beträge von ihr zurück erstattet.
Einzahlungen würde ich per Dauerauftrag einrichten. Als Verwendungszweck gibst Du dann "Anteiliger Bausparbetrag" an.
Ich würde Dir raten , nicht in den Bausparvertrag der Freundin zu investieren, schließe selber einen ab oder spare Dein Eigenkapital , welches Du dann später mit einbringst
Solltest Ihr eine Verlobung planen recherchiere Partnerschaftsvertrag für Immobilien
Das ist der typische Fall bei Leuten die sagen "den Papierkram der Ehe sparen wir uns" udn lösen damit mehr Papierkram aus.
Ihr müsst einen Vertrag schließen, dass Sie Dir die Beträge, die Du auf den Bausparvertrag einzahlst, erstatten muss. Was nicht einfach sein wird, denn sie kann das ja nicht in einer Summe erstatten.
In einer Ehe würde es einfach durch den gesetzlich geregelten Zugewinnausgleich laufen.
Am besten macht Ihr einen Art general vertrag, wo ihr die sache mit dem Bausparvertrag aufnehmt, die frage von Möbeln udn anderen gemeinsam angeschafften Dingen regelt udn was noch so abzumachen ist.
Ich würde das nicht machen. Letztlich müsstet ihr einen Vertrag schließen, der möglichst genau festlegt, was mit deinen eingezahlten Anteilen in allen denkbaren Szenarien wie Kündigung, Zuteilung oder Ruhigstellung passieren soll. Zudem gibt es sicherlich Abschluss- und laufende Gebühren. Das alles zu regeln, scheint mir den Aufwand nicht wert zu sein.
Meiner Ansicht nach wäre es bei den aktuellen Marktkonditionen sinnvoller, deinen Anteil separat in Form von Tages- oder Festgeld anzulegen. Wenn dann mal ein Bauvorhaben ansteht, könnt ihr neben ihrem BSV dein Eigenkapital einbringen.
Mach das nicht. Nicht nur kann es Probleme bei der Rückzahlung geben, sondern auch steuerlich, wenn es das Finanzamt als Schenkung auflegt, da keine klare Rückzahlung definiert wurde.