Hauptjob + Minijob + Kleingwerbe / Unternehmen?
Hallo ihr alle zusammen,
ich weiß, dass eine Frage in die Richtung bereits öfter gestellt wurde ... leider konnte ich dennoch nicht die passende Antwort für mich finden / aus dem ganzen rauslesen.
Ich habe einen Hauptjob in dem ich Teilzeit arbeite. Zu meinem Teilzeit(Haupt)job habe ich einen Minijob (ganz normal 520€ pauschal besteuert) und würde nun gerne noch ein Kleingewerbe / Kleinunternehmen / freiberufliche Tätigkeit anmelden.
Die erste Frage an der Stelle: Geht das überhaupt oder werde ich in Steuerklasse 6 rutschen?
Die zweite Frage: Ich bin mir tatsächlich nicht ganz sicher unter welche Gewerbeart mein Vorhaben fallen würde. Also ob es Kleingewerbe, Kleinunternehmen oder eine freiberufliche Selbstständigkeit wäre.
Die Idee wäre als private / persönliche Sekretärin im Finanz- und Versicherungsbereich zu arbeiten. Quasi das "Backoffice" zu übernehmen und Termine zu vereinbaren / verschieben, Versicherungsverträge vorbereiten, Versicherungsanträge weiterleiten, Termine vor und/oder nachbereiten, Datenpflege usw. usw. eben das was so im Hintergrund anfällt und den Kundenberatern Zeit und Arbeit erspart bzw. die Kundenberater sich so mehr auf die Kundenberatung konzentrieren können und sich auch mehr Zeit für einzelne Kunden nehmen können.
Könnt ihr mir weiterhelfen wie das einzuordnen ist und sich das Ganze eben steuerlich verhält bzw. was dann auch bei der Gewerbeanmeldung zu beachten ist.
Ich selbst würde diese Art der Dienstleistung ehrlich gesagt eher als freiberuflich oder Kleinunternehmen einordnen aber nicht als Kleingewerbe. Als Kauffmann / Kauffrau und das dazugehörige Handelsgeschäft würde ich persönlich das ganze nicht sehen.
Habt vielen Dank.
2 Antworten
Die erste Frage an der Stelle: Geht das überhaupt oder werde ich in Steuerklasse 6 rutschen?
Steuerklassen dienen nur dem Lohnsteuerabzug bei nichtselbständiger Arbeit udn haben mit Selbständiger Tätigkeit nicht zu tun. Da macht man eine Gewinnermittlung (Anlage EÜR) und nimmt es in die Einkommensteuererklärung auf.
Quasi das "Backoffice" zu übernehmen und Termine zu vereinbaren / verschieben, Versicherungsverträge vorbereiten, Versicherungsanträge weiterleiten
Bürodienstleistungen, ganz normales Gewerbe.
Kleiununternehmer ist eine Einstufung in der Umsatzsteuer und nur dort. Gilt bis zu 22.000,- Euro Umsatz geschätzt im ersten Jahr, aber dann jeweils im Vorjahr. im 1. Jahr außerdem zeitanteilig. Also Beginn im Juli 11.000,- statt 22.000,-.
Natürlich ist es zwar Gewerbe, aber ein Gewerbe im Nebenerwerb und damit ohne Buchführungspflicht. Einfach nur Einnahmen und Ausgaben festhalten.
An meiner Steuerklasse wird sich nichts ändern?
Du bist weiterhin im gleichen Familienstand udn das ist die Basis für die Steuerklasse:
Single St-Kl. 1
Single mit Kind: St-Kl. 2
Verheiratet, Ehegatte hat St-Kl. 5, St-Kl. 3
Verheiratet, beide haben St.-Kl. 4
Verh. Eheg. hat St.-Kl. 3, St-Kl. 5
Zweite antellung= st.-Kl. 6
Überall wo die steuerklasen 5, oder 6 vorkommen, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
Selbständige Tätigkeiten werden nie über die steuerklasse, sondern nur über die Einkommensteuererklärung versteuert.
Bürodienstleistung = ganz normales Gewerbe: selbst wenn ich nicht beabsichtige damit mehr als 22.000€ im Jahr zu verdienen kommt ein Kleingewerbe / Kleinunternehmen nicht in Frage?
Nochmal, Kleinunternehmen ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer udn hat mit Gewinnermittlung nicht zu tun. Es geht um 22.000,- Umsatz = Einnahmen, egal ob 10,- Euro verdient werden, oder 21.900,- Euro.
Ausserdem, es ist immer eine Gewinnermittlung mit der Anlage EÜR durchzuführen. Egal ob 1000,- Euro Einnahmen, oder 50.000,- euro Einnahmen.
Basis für die Einkommensteuer ist der Gewinn.
Super ! Ich danke dir von herzen für die Zeit und auch die ausführlichen Erklärungen. Das hat mir wirklich weitergeholfen und für mehr Klarheit gesorgt :-)
Hallo Ulrike,
An der Steuerklasse ändert sich nichts, wenn Du ein Unternehmen gründest.
Bitte verwende nicht den Begriff Kleinunternehmen, sondern so wie es wirklich ist: Du gründest ein Einzelunternehmen und Du beantragst (wenn Du willst) beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung.
Was genau willst Du denn dann gewerblich machen? Falls es ein "freier Beruf ist" dann darfst Du ggf. kein Unternehmen gründen und es läuft als "Freiberufliche Tätigkeit"
PS: Falls Du mit dem Einzelunternehmen mehr verdienst als mit Deinen Angestellten Jobs, dann musst Du eventuell die Krankenversicherung umstellen auf "freiwillig gesetzlich versichert"
erst einmal ganz lieben Dank für die Antwort.
Nur nochmal zum Verständnis bzw., dass meinerseits jetzt keine Missverständnisse auftauchen.
An meiner Steuerklasse wird sich nichts ändern?
Die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit / Gewerbebetrieb werden ganz normal in der Einkommensteuererklärung neben meinen Einkünften aus Nichtselbstständiger Arbeit angegeben.
Bürodienstleistung = ganz normales Gewerbe: selbst wenn ich nicht beabsichtige damit mehr als 22.000€ im Jahr zu verdienen kommt ein Kleingewerbe / Kleinunternehmen nicht in Frage?
Ich kann ein "normales Gewerbe" anmelden bei dem ich rein theoretisch keine Verdienstgrenze (wie bspw. 22.000€ p.a.) habe?
Okay über das Nebengewerbe dann kein großer Buchhalterischer Aufwand.
Muss ich dann beim Finanzamt eine Anmeldung machen bei der festgestellt wird ob Kleingewerbe oder normales Gewerbe?
Entschuldigung, aber ich bin mir einfach etwas unsicher, möchte nichts falsch machen oder später irgendeine böse Überraschung erleben und gerne im Vorfeld alles abgeklärt haben ...