Eltern haben gemeinsam einen Kredit. Einer stirbt. Der andere Elternteil hat mitunterschrieben. Haus ist als Sicherheit angegeben. Neben dem Ehepartner gibt es zwei Kinder. Kredit läuft aus wer muss den Anschlusskredit aufnehmen nur der der den Kredit unterschrieben hat oder die gesamte Erbgemeinschaft?