Rücktritt als 1.Vorsitzende zur Unzeit, sechs Monate gewartet, nix passiert, was kann ich tun, um aus dem Vereinsregister rauszukommen?

1 Antwort

Der Vorstand haftet

Einen möglichen Untreuevorwurf trifft damit grundsätzlich den Vorstand ... Haftungsrisiken im Verein minimieren · Von untreuen Vorständen und dem ...

Quelle: Winheller c o m Blog

Bei grob fahrlässiger Veruntreuung mit Privatvermögen

Wann haftet ein Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen?

Ausschließlich im Fall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden haften Vorstand, Vereinsorgane oder ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder persönlich mit Ihrem Privatvermögen.

Bild zum Beitrag ehrenamt 24 d e Haftung

 - (Vereinsrecht, Veranstalter)