Einnahmen ohne Rechnung (Gehalt, Honorar?) und daher keine Umsatzsteuerabführung/Umsatzsteuervoranmeldung notwendig?
Ich habe mich entschieden die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen, da ich den Vorsteuerabzug geltend machen will.
Ich bin auf verschiedenen Plattformen unterwegs und bekomme hier kleines Geld für Musikreviews. Ich bewerte also die Musik und bekomme hierfür pro Song z.B. 1€. Einige Plattformen sitzen auch im Ausland, weshalb ich auch häufig 1$ dafür bekomme. Ausbezahlt wird das Geld dann am Ende des Monats und ich bekomme z.B. für 100 bewertete Songs 100€ bzw. 100$.
Ich kann hier also nichts in Rechnung stellen und keine 19% Umsatzsteuer verlangen. Dass die meisten Plattformen im Ausland sitzen macht die Sache nicht einfacher. Ich würde jetzt mal sagen es ist wie ein Gehalt oder Honorar. Häufig werden die Beträge auch einfach auf mein PayPal Konto oder Bankkonto überwiesen, ohne weitere Information oder Dokumente.
Nehme ich also keine Umsatzsteuer ein und muss somit auch keine ans Finanzamt weiter geben?
Muss ich also in der Umsatzsteuervoranmeldung einen Betrag von null € angeben bzw. gar keine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe. Ich hab wirklich lange das Internet durchforstet aber genau zu diesem speziellen Thema nichts gefunden.
1 Antwort
Ich habe mich entschieden die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen, da ich den Vorsteuerabzug geltend machen will.
Kluge Entscheidung
Muss ich also in der Umsatzsteuervoranmeldung einen Betrag von null € angeben bzw. gar keine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen?
Das gibt Ärger, außerdem, wie willst Du ohne die UStVa den Vorsteuerabzug geltend machen ?
Ich kann hier also nichts in Rechnung stellen
Brauchst Du auch nicht, Du bekommst es ja gutgeschriben von Deinen Kunden. Gutschrift des Kunden = Deine Rechnung
Einige Plattformen sitzen auch im Ausland,
Nur einige? Die im Inland müssten Dir die Umsatzsteuer zusätzlich zahlen. Hast Du denen Deine Steuernummer, oder die USt-ID mitgeteilt?
Den ausländischen Plattformen musst Du die USt-ID mitteilen.
Nehme ich also keine Umsatzsteuer ein und muss somit auch keine ans Finanzamt weiter geben?
Für Auftraggeber mit Sitz in Deutschland schon.
Ich würde jetzt mal sagen es ist wie ein Gehalt oder Honorar.
Das wäre aber ein großer Unterschied.
Gehalt = Abhängig beschäftigt mit Anstellungsvertrag Lohnsteuer udn Sozialversicherungspflichtig.
Honorar = selbständig tätig, Umsatzsteuer und alle anderen Sachenin eigener Verantwortung (das dürfte hier passen).
Hast Du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben unter 600,- Euro zu bleiben und eine Bestätigung bekommen?
Sonbst besteht die Gefahr , dass es eine Mahnung wegen nicht abgegebener UStVa gibt.
In der steuerlichen Erfassung steht tatsächlich "Voraussichtliche Umsatzsteuer geschätzt" 2.000€. Die Zahl hat es automatisch errechnet denke ich und ich war damals noch nicht in dem Wissen von heute. Eine Bestätigung habe ich demnach leider nicht, aber bis zu diesem Jahr habe ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Ab jetzt bin ich über dem Schwellenwert bzw. habe mich entschieden diese nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Deswegen habe ich wahrscheinlich auch keine Mahnung zur UStVa erhalten.
Kann ich den Fragebogen irgendwo aktualisieren bzw. wie teile ich dem Finanzamt mit, dass meine Umsatzsteuer unter 600€ bleibt, um eine Bestätigung zur Befreiung der UStVa zu erhalten?
Und noch eine weitere Frage. Muss ich die Kleinunternehmerregelung irgendwo abmelden wenn ich ab dem Steuerjahr 2023 diese nicht mehr in Anspruch nehmen will oder reicht es wenn ich hier einfach entsprechend in der EÜR die anderen Zeilen (nicht mehr die für Kleinunternehmerregelung) verwende?
Nein, Du gibst nur eine normale Umsatzsteuererklärung ab udn fertig..
Bis zur Rechtskraft der Umsatzsteuerfestsetzung kann man wählen und ggf. ändern.
bzw. wie teile ich dem Finanzamt mit, dass meine Umsatzsteuer unter 600€ bleibt, um eine Bestätigung zur Befreiung der UStVa zu erhalten?
Einfaxches Schreiben mit dem Antrag und abwarten.
Mit welchem Antrag? Gibt es hier ein Formular dafür?
Einfaches Schreiben mit dem Antrag und abwarten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Jahresumsatzsteuerschuld wird unter 600,- Euro betragen, daher beantrage ich mich von der Pflicht zu Umsatzsteuervoranmeldungen zu befreien.
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Noch eine vielleicht blöde Frage.
Ich habe noch gar keine USt-ID, da ich bisher mit der Kleinunternehmerregelung gearbeitet habe. Ich denke mal wenn ich mich nun von der Umsatzsteuervoranmeldung befreien lassen will benötige ich erstmal eine USt-ID oder?
Oder wird mir diese automatisch mit der Umsatzsteuererklärung zugeschickt?
Benötige ich überhaupt eine USt-ID wenn ich ohne Kleinunternehmerregelung arbeiten will?
Vielen Dank nochmal!
Die USt-ID beantragst DU beim Bundeszentralamt für Steuern, nicht beim Finanzamt.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=EAED404DE4AEFD8B6DD4
Ok super danke. Und brauche ich diese zwingend?
Dass die meisten Plattformen im Ausland sitzen macht die Sache nicht einfacher.
Wenn Dein Plan dieser ist:
da ich den Vorsteuerabzug geltend machen will.
Ja.
Ohne USt ID geht Dein Plan nicht auf, bzw. ziehen die jeweiligen Plattformen die USt des Landes in denen sie sitzen von Deinen Auszahlungen ab. Du verzichtest im Schnitt auf 16 % Deiner Einnahmen.
Vielen Dank schon mal für die super Antwort, hat mir jetzt schon geholfen.
Zur UStVa: Da ich unter 1.000€ Umsatzsteuer im Vorjahr bin, dachte ich, die einmalige Umsatzsteuererklärung reicht hier um die Vorsteuer geltend zu machen? Und in der EÜR gebe ich die Vorsteuer dann genauso an. Oder ist das nicht ausreichend?