Private Krankenkasse meldet Deliktsforderung an?

1 Antwort

Für die Anmeldung ist der Rechtsgrund der unerlaubten Handlung anzugeben. Insbesondere ist darzulegen, dass diese vorsätzlich erfolgte. Anhand der Angaben zur unerlaubten Handlung (§ 174 Abs. 2 InsO) sollte man ja nachvollziehen können, ob diese rechtmäßig ist.


suzaxn 
Beitragsersteller
 17.11.2023, 16:49

Ich frage mich nur, was es da für Argumente geben kann

Andri123  17.11.2023, 18:01
@suzaxn

Die Begründung weiss ich auch nicht, denn eigentlich sollte es doch keine unerlaubte Handlung sein, die KV-Beiträge nicht zu zahlen.

Hier ein Beispiel einer GKV, die auch eine deliktische Handlung angemeldet hatte.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiN44nwvMuCAxWLov0HHcm8D4kQFnoECCQQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.dahag.de%2Fc%2Febs%2Finsolvenzrecht%2Fkrankenkasse-fordert-trotz-restschuldbefreiung-nach-insolvenz-beitragsrueckstaende-1909&usg=AOvVaw0YSe2Y107Wt0KuoBCt1-yH&opi=89978449

Gibt es denn keine Fortbildungen für Schuldnerberater?

suzaxn 
Beitragsersteller
 17.11.2023, 18:46
@Andri123

Doch aber leider begrenzt und nicht oft zu spezifischen Themen die dann auch in meinem Wohnraum sind aber deshalb versuche ich mich da etwas selbst weiterzubilden :)

Andri123  17.11.2023, 19:02
@suzaxn

Okay, ist ja gut, dass Du engagiert bist.

Heutzutage sollte sich sowas aber doch auch als online-Fortbildung finden lassen. Dann ist es auch nicht so teuer.

Das Thema KV ist ja nun auch nicht so irrelevant.

suzaxn 
Beitragsersteller
 17.11.2023, 20:57
@Andri123

Ich kenne ja die Basics aber tiefergehend kann ich da nicht beraten aber das will ich eben ändern. Und bin da schon regelmäßig am schauen :)