Private Krankenkasse meldet Deliktsforderung an?
Mit welcher Begründung meldet eine private Krankenkasse Rückstände als deliktische Forderung bei Insolvenz an? Ich dachte das wäre nur so, wenn bspw. Löhne nicht gezahlt wurden für Mitarbeitende aber wieso melden private Krankenkassen das regelmäßig an, gesetzliche aber nicht?
1 Antwort
Für die Anmeldung ist der Rechtsgrund der unerlaubten Handlung anzugeben. Insbesondere ist darzulegen, dass diese vorsätzlich erfolgte. Anhand der Angaben zur unerlaubten Handlung (§ 174 Abs. 2 InsO) sollte man ja nachvollziehen können, ob diese rechtmäßig ist.
Die Begründung weiss ich auch nicht, denn eigentlich sollte es doch keine unerlaubte Handlung sein, die KV-Beiträge nicht zu zahlen.
Hier ein Beispiel einer GKV, die auch eine deliktische Handlung angemeldet hatte.
Gibt es denn keine Fortbildungen für Schuldnerberater?
Ich frage mich nur, was es da für Argumente geben kann