Es gibt ein Testament meiner Eltern in welchem das Haus zu 50 % an mich und zu 50% an meine Schwester gegangen wäre. Meine Schwester ist verstorben, hat aber einen Sohn. Dieser Sohn ist im Testament nicht als Nacherbe benannt.

Frage 1: wieviel bekommt der Sohn von den 50 % "Hausanteil".

Das übrigbleibende Geldvermögen dürfte laut Testament nur für Pflege und Erhaltung des Hauses verwendet werden. Die jeweiligen Maßnahmen wären mit der Schwester abzustimmen gewesen. Geht aber ja nicht. Geht dann diese "Abstimmungsmacht" an den Sohn über ?   

Hinweis: beide Eltern leben noch; die Frage soll klären ob das Testament zu ändern ist.

Vielen Dank im Vorraus !