Wie ist das mit den Kindesunterhalt wenn mein 16 jähriges Kind die Schule abbrechen möchte?
Mein Kind besucht derzeit die HAK und möchte die Schule abbrechen. Sie hat sich bei einer Lehrstelle beworben muss allerdings bis 1.08.2024 warten, um die Lehre zu beginnen.
4 Antworten
In welchem Bundesland spielt das denn? In den weitaus meisten ist man mit 16 (berufs)schulpflichtig
"Sie hat sich bei einer Lehrstelle beworben muss allerdings bis 1.08.2024 warten, um die Lehre zu beginnen."
Nur beworben oder wurde sie auch angenommen?
Bei einem Kind unter 18, welches vermutlich auch noch schulpflichtig ist, wird man sich als Elternteil kaum der Unterhaltspflicht entziehen können. Das Kind wird auch keine Erwerbsobliegenheit haben.
Mein Kind besucht derzeit die HAK und möchte die Schule abbrechen. Sie hat sich bei einer Lehrstelle beworben muss allerdings bis 1.08.2024 warten,
Nichtsdestotrotz wird dieses Kind auch bis zum Beginn einer neuen Ausbildung weiterhin schulpflichtig sein:
https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/