zwei Hauptwohnsitze - einen in Schweden und einen in Deutschland - ist das möglich?

2 Antworten

Hallo zurück wfwbinder,

danke für ihre Antwort , ich möchte gerne wissen, ob ich meinen derzeitigen Status als Hauptwohnsitz geltender in Deutschland einfach beibehalten kann und diesen dann auch nicht als Zweitwohnsitz an- oder ummelden muss, denn ich habe mich in Schweden für permanentes Wohnen angemeldet , um dort Zugang zu den Sozialsystemen zu bekommen und um meine Tochter bei der Schule anmelden zu können ?

Mein Gewerbe als Fahrradhändler habe ich in Deutschland laufen und für Schweden habe ich angegeben, dass ich mich vorerst mit eigenen Mitteln selbst tragen kann und meine Tochter .

Darf ich also meinen Hauptwohnsitz in Deutschland behalten , obwohl ich ebenso für Schweden einen Hauptwohnsitz beantragt habe und dort sogar überwiegend mich aufhalten werde mit meiner Tochter ?

Es wäre schön, wenn sie mir hierzu genauere Auskunft geben könnten .

Viele Grüße zurück

Manfred

Natürlich kann man zwei Wohnsitze haben,

Man ist in beiden Ländern unbeschränkt Steuerpflichtig. Was wo versteuert wird und damit nichts doppelt versteuert wir, dafür sorgt das DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) zwischen den beiden Ländern.

Bei Deinem Gewerbe wird es darauf ankommen, wo die Betriebsstätte ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Manni441 
Beitragsersteller
 25.09.2020, 09:18

Hallo zurück wfwbinder,

danke für ihre Antwort , ich möchte gerne wissen, ob ich meinen derzeitigen Status als Hauptwohnsitz geltender in Deutschland einfach beibehalten kann und diesen dann auch nicht als Zweitwohnsitz an- oder ummelden muss, denn ich habe mich in Schweden für permanentes Wohnen angemeldet , um dort Zugang zu den Sozialsystemen zu bekommen und um meine Tochter bei der Schule anmelden zu können ?

Mein Gewerbe als Fahrradhändler habe ich in Deutschland laufen und für Schweden habe ich angegeben, dass ich mich vorerst mit eigenen Mitteln selbst tragen kann und meine Tochter .

Darf ich also meinen Hauptwohnsitz in Deutschland behalten , obwohl ich ebenso für Schweden einen Hauptwohnsitz beantragt habe und dort sogar überwiegend mich aufhalten werde mit meiner Tochter ?

Es wäre schön, wenn sie mir hierzu genauere Auskunft geben könnten .

Viele Grüße zurück

Manfred

wfwbinder  25.09.2020, 09:46
@Manni441

Beim Melderecht gibt es nur innerhalb eines Landes einen Erst-, oder Zweitwohnsitz.

Wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz haben, dann ist es der Erstwohnsitz.

Wenn Sie einen Wohnsitz in Schweden begründen (dessen Meldegesetz ich nicht kenne), dann haben Sie dort auch einen Wohnsitz.

Wofür sollte es wichtig sein, welcher dieser Wohnsitze der ist, wo sie sich mehr aufhalten?

Wenn Sie in Schweden Leben, weren sie auch ins Sozialsystem integriert, wobei ich nicht weiß, wie es ist, wenn Sie dort keine Steuern zahlen. Der Gewerbebetrieb wird in Deutschland besteuert.

Manni441 
Beitragsersteller
 25.09.2020, 16:54
@wfwbinder

Vielen lieben Dank für die Infos, dann weiß ich , dass ich meinen derzeitigen Wohnsitz in Deutschland einfach beibehalten kann und hier keine Änderungen vornehmen muss. Die Frage nach der Dauer des Aufenthaltes in einem Staat stellt Schweden, denn die sagen, dass man sich dort nur als permanent wohnend melden kann, wenn man wenigstens mehr als die Hälfte des Jahres in Schweden wohnt. So sagte mir das die Damen vom Skatteverket ( unter anderem ist das auch das Einwohnermeldeamt und zugleich Finanzamt )

Ein schönes Wochenende