Angestellt in UK, arbeiten im Home Office in Deutschland?

1 Antwort

Wo für die 183 Tage nicht alles herhalten müssen.

Diese Regelung trifft hier nicht zu, weil nämlich 183 Tage im anderen Land auch damit kombiniert sein müssen, dass es auch ein Unternehmen in dem Land ist, oder eine Betriebsstätte. Aber DEin Arbeitgeber und Dein Arbeitsplatz sind noch immer in GB.

Das Du zur Zeit wegen Corona im Haus einer Eltern "campierst" ist nicht von Bedeutung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sabrina1239  11.10.2020, 09:57

Ich bin in der gleichen Situation nur habe ich mich entschieden vorerst in England zu bleiben da mein Arbeitgeber ausdrücklich davor warnt die 183 Tage zu überschreiten. Von dem was ich bis jetzt in Erfahrung bringen konnte scheint generell davor gewarnt zu werden da die Sachlage (anscheinend) noch unklar ist ob home office unter die 183 Tage Regelung fällt oder nicht. 

Sollen die neuen Konsultationsvereinbarungen mit deutschen Nachbar Ländern in Folge der Covid-19 Pandemie nicht genau diese Problematik der 183 Tage klären? Da GB keine zusätzliche Konsultationsvereinbarung mit DE geschlossen hat, frage ich mich ob man wirklich ohne steuerliche Konsequenzen nach Deutschland zurück kann. 

wfwbinder  11.10.2020, 10:45
@Sabrina1239

Arbeitgeber sollten keine Steuerberatung betreiben, außer es sind Steuerberater:

1. Zuweisung des Besteuerungsrechtes für Arbeitslohn (Art. 14)

Grundsätzlich steht das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Staat zu, in dem der Arbeitnehmer (abkommensrechtlich) ansässig ist. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seines Ansässigkeitsstaates tätig wird, da dann das DBA grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für den entsprechenden Arbeitslohn zuweist.

In dem Fall, dass die folgenden drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, wird jedoch das Besteuerungsrecht für den erzielten Arbeitslohn an den Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers zurückverwiesen.

  • Der Arbeitnehmer darf sich im Tätigkeitsstaat insgesamt nicht länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet aufhalten und
  • Die Vergütungen dürfen nicht von einem oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der im Tätigkeitsstaat ansässig ist und
  • Die Vergütungen dürfen nicht von einer Betriebsstätte getragen werden, die der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat hat.

Sowohl bei Dir, wie bei der Fragerin, ist der Ansässigkeitsstaat (der mit dem Wohnsitz). Großbritannien.

Die Fragerin befindet sich für ihr "Homeoffice" in Deutschland, aber hier hat sie weder einen Wohnsitz, noch ist ihr Arbeitgeber in Deutschland, noch hat er Arbeitgeber hier eine Niederlassung, die die Vergütung zahlt.

Es gibt keinen Grund, warum die Fragerin in Deutschland mit dem Arbeitslohn aus GB steuerpflichtig sein sollte.

TomVR  04.02.2021, 14:54
@wfwbinder

Sabrina erfüllt jedoch schon das erste Kriterium von den kumlativ zu erfüllenden (heisst das alle müssen erfüllt sein?) nicht, wenn ich das richtig lese?
Wenn sie sich mehr als 183 Tage im Tätigkeitsstaat (DE) aufhält, dann erfüllt sie den ersten Punkt nicht mehr, und damit kumulativ (?) die 3 Vorraussetzungen nicht mehr, und damit fällt das Besteuerungsrecht nicht an UK zurück oder interpretiere ich das falsch?
Und das war ja auch genau das was sie gesagt hat, dass sie vermutlich die 183 Tage reissen wird.

wfwbinder  04.02.2021, 15:24
@TomVR

Diese Problematik mit 183 Tagen stellt sich nicht, weil Deutschland ja auch gar nicht das Beschäftigungsland ist.

Sie arbeitet bei einem britischen Unternehmen. Sie hat dort einen Arbeitsplatz. Nur durch Corona und Homeoffice, sitzt sie nicht auf dem dortigen Stuhl.

Sie könnte auch auf Teneriffa, oder Mallorca überwintern, nie käme deshalb Spanien als Besteuerungsland ins Spiel.

TomVR  04.02.2021, 15:37
@wfwbinder

Das würde mich sehr beruhigen, und ich danke vielmals für die Einsicht, und entschuldige meine unwissenden Nachfragen.

Ich bin recht neu auf der Seite und sehe dass sie ein langjähriger Experte sind, aber die Antwort widerspricht in meinem Laienverständnis dem verlinkten Gesetzestext, und ich versuche gerade diesen Widerspruch aufzulösen.

Unsere HR Abteilung wird "weil hat wfwbinder so gesagt" leider nicht akzeptieren ;) Daher versuche ich zu verstehen wie das mit Art. 14 zu vereinbaren ist, und irgendwo habe ich etwas uebersehen glaube ich.

Ich verstehe dass ich die letzten beiden Punkte ebenfalls wie die beiden Fragesteller erfülle (Gehalt aus UK, Firma in UK), aber ich erfülle meines Erachtens nach den ersten nicht.
Ich stecke auch seit Monaten im Homeoffice in Deutschland fest (mehr als 183d).

wfwbinder  04.02.2021, 17:43
@TomVR

Das Problem ist, dass die Beschäftigten ein Problem daraus machen udn einen Fall konstruieren, wo keiner ist.

Das DBA betrifft Fälle, wo Jemand in Deutschland einen Wohnsitz hat und in GB angestellt ist.

Wenn er in GB für eine britische Firma arbeitet, und z. B. (so wie ich es mal mit Italien gemacht habe) immer Montags früh dorthin reist, im möblierten Zimmer wohnt und Freitags zurück reist, dann trifft Art. 14 zu und man kann die Tage zählen. Vermutlich wäre er dann in GB steuerpflichtig.

Aber hier haben wir einen völlig anderen Fall.

Die Arbeitnehmerin lebt in GB, sie hat dort den Wohnsitz, ihren Lebensmittelpunkt und arbeitet für einen britischen Arbeitgeber.

Lediglich für einige Monate macht sie einen verlängerten Besuch bei den Eltern und arbeitet im "homeoffice" wobei das aber nicht im "Home GB" ist, sondern bei den Eltern.

Wer in Deutschland lebt, hier bei einem Unternehmen, z. B. bei einer Werbeagentur arbeitet und einfach für einige Monate (mehr als 6) nach Teneriffa zieht um dem hiesigen Coronastress zu entgehen (der Fall so einer Mitarbeiterin war im Fernsehen), wird deshalb nicht in Spanien steuerpflichtig. Es fehlt praktisch alles, was eine Steuerpflicht auslöst.

Natürlich zählt nicht "weil es wfwbinder gesagt hat," aber man könnte einfach sagen, die Auskunft gab ein Steuerberater mit 42, Jahren Berufserfahrung, der schon in 5 verschiedenen Ländern gearbeitet hat, in zwei Ländern die StB-Zulassung hat und auch (jeweils in Sozietät) in zwei Ländern tätig ist. Wenn auch seit 8 Monaten Rentner, so doch noch einigermaßen auf der Höhe der Sachlage.