Sind Bestattungskosten steuerlich absetzbar?

2 Antworten

Oh, ich wollte Sie nicht angreifen, ich hab mich nur etwas (auf Ihre Kosten, sorry) amüsiert. Die Frage ist nicht naiv, sondern absolut legitim. Der Staat ist aber auch nicht naiv. Wenn das so ginge, dann würden in allen Familien diejenigen, die nicht Erbe werden, aber einen hohen Steuersatz haben die Beerdigungskosten tragen. Im Gesetz finden Sie das nicht - aber in einem BFH-Urteil (VI R 11/16, TZ 46):

46 Beerdigungskosten können aber auch aus sittlichen Gründen zwangsläufig entstehen. Sittliche Gründe zur Übernahme der Beerdigungskosten kommen im Allgemeinen bei einem nahen Angehörigen in Betracht (BFH-Urteil in BFHE 150, 351, BStBl II 1987, 715 = SIS 87 19 03; FG Münster, Urteil in EFG 2014, 44 = SIS 14 02 32; HHR/Kanzler, EStG § 33 Rz 142). Unter diesem Gesichtspunkt können Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung aber ebenfalls nur abgezogen werden, soweit die Aufwendungen nicht aus dem Nachlass bestritten werden können oder nicht durch sonstige im Zusammenhang mit dem Tod zugeflossene Geldleistungen gedeckt sind (BFH-Urteile vom 4.4.1989 X R 14/85, BFHE 157, 88, BStBl II 1989, 779 = SIS 89 19 05, und vom 29.5.1996 III R 86/95, BFH/NV 1996, 807 = SIS 96 22 05, m.w.N). Danach führen Aufwendungen, die den Verkehrswert des Nachlasses nicht übersteigen, gar nicht erst zu einer Belastung i.S. von § 33 EStG.


Frabu 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 17:44

OK, danke, demnach wird der Nachlass angerechnet, obwohl er dem , der die Aufwendungen getragen hat, gar nicht zugeflossen ist. Ich halte das steuerlich (aus der Sicht des Geldflusses) und juristisch für fragwürdig. In dem hervorgehobenen Satz fehlt eigentlich der Zusatz "unabhängig davon, wem der Nachlass zugeflossen ist" . Mit dieser Festlegung sind Erbschaft (Testament) und Übernahme der Kosten aus sittlichen Gründen außer Kraft gesetzt.

Eifelia  14.07.2020, 22:06
@Frabu

Nun, ich finde es völlig ok, wenn zuerst der Nachlass eines Verstorbenen für dessen Begräbnis herangezogen wird, anstatt die Allgemeinheit an den Kosten zu beteiligen. Fragwürdig finde ich es, wenn der Erbe das Begräbnis nicht bezahlt. Würde das so gehen, wie Sie sich das vorstellen, so wäre der Manipulation Tür und Tor geöffnet - wie bereits beschrieben.

Wenn das so einfach wäre, dann wären da auch schon andere drauf gekommen ;-)

Beerdigungskosten sind nur für denjenigen absetzbar, der die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen muss oder aus sittlichen Gründen freiwillig zahlt - und auch dann nur, wenn der Nachlass nicht ausreicht.


Frabu 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 14:52

Danke Eifelia für die Antwort,

Sorry, dass meine Frage naiv ist, aber ich habe noch kein Steuergesetz gefunden, in dem dieser Fakt berücksichtigt ist: Der Sohn zahlt aus sittlichen Gründen die Bestattungskosten freiwillig. Dazu ist er berechtigt. Aber ihm sind aus dem Nachlass (Berliner Testament und Ausschlag des Pflichtteils) keine Mittel zugeflossen. Auf welcher Grundlage wird dann der Nachlass angerechnet?