Steuerpflicht beim Verkauf für den guten Zweck?
Für eine anerkannte gemeinnützige Organisation möchte ich selbstgemachte Dinge verkaufen. Der Erlös kommt zu 100% dem Verein zugute, vom Verkaufspreis werden lediglich die Materialkosten behalten. Ich habe also trotz Gewinnerzielungsabsicht keinen persönlichen Ertrag. Müssen die Einnahmen versteuert werden? Wenn ja, wie kann ich das umgehen? Abgabe gegen Spende? Es ist nichts anderes.
1 Antwort
Du musst es erstmal richtig einordnen.
Wenn Du, wie Du sagt, für einen guten Zweck verkaufst, so ist das eine Behauptung von Dir, die keiner kontrollieren kann.
Da Du das Geld für das Material einbehältst, ist es streng genommen so, dass Du sagst, "alle Überschüsse über die Materialkosten hinaus, werden gespendet."
Damit erzielst Du aber erstmal einen Gewinn, der dann gespendet wird.
Ich vermute mal nicht, dass es soviel wird, dass Du damit den maximalen Spendenbetrag überschreitest, aber theoretisch wäre sogar das möglich.
Es gibt nun für Dich zwei Möglichkeiten:
- Entweder ganz normal Erträge erwirtschaften, die Spenden und die Spenden dann als Sonderausgaben abziehen und warten, was passiert, oder
- Mit der gemeinnützigen Organisation zusammenarbeiten und sich von denen ie Materialkosten aus deren Einnahmen erstatten lassen.
- Plus eventuelle Umsatzsteuer, denn Einnahmen werden je dennoch erzielt. Minus anrechenbare Vorsteuern.
- Dürfte wegen der beschränkten Abziehbarkeit der Spenden die günstigere Variante sein.