Hallo. Ich habe folgendes Problem: 2018 erhielt ich einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss, Gläubiger ist das Land NRW, vertreten von der Zentralen Zahlstelle Justiz. Es ging hier um Gerichtskosten, die es mir nicht möglich war zu zahlen und auf eine Ratenzahlung wollte sich nicht eingelassen werden. Auch habe ich daraufhin ein P-Konto eröffnet, da versucht wurde zu pfänden.

Nun habe ich seitdem das erste Mal meine Einkommensteuererklärung für 2019 fertig gemacht (in dem Jahr davor hatte ich noch keine, da noch im Studium) und nun vor einer Woche den Steuerbescheid erhalten. Da das Geld immer noch nicht gekommen ist, kam mir erst der Gedanke, dass es eventuell einbehalten wurde. Ich weiß zum Beispiel, dass wenn man Steuerschulden oder Unterhaltszahlungen beim Jugendamt offen hat, diese auch automatisch mit der Erstattung verrechnet werden. Aber wie verhält es sich in dieser Situation? Da die Schulden beim Land NRW sind und das Finanzamt doch auch dazu gehört, ist es doch relativ wahrscheinlich, dass es direkt einbehalten wird oder? Der Pfändungs-und Überweisunhsbeschluss ist von 2018.

Herzlichen Dank im Voraus für (sachliche) Antworten!