Muss ein Betrieb nach 2 Jahren einstellen?
Ich arbeite jetzt seit 1 1/2 Jahren ohne Entgelt von diesem Betrieb also zuerst als Bundesfreiwilligendienst gleich ab dem Ende dann über eine Leiharbeit ab wann müsste der Betrie mich einstellen und zählt der Bundesfreiwilligendienst überhaupt mit
1 Antwort
Du arbeitest seit 18 Monaten für lau? Ist das Dein Ernst?? Oder kommst Du mit den Zahlen durcheinander?
Der Bufdi-Dienst zählt nicht mit. Entscheidend ist hier das Arbeitsverhältnis bei der Zeitarbeitsfirma, also der Arbeitsbeginn Deines jetzigen Arbeitsverhältnisses.
Nach 9 Monaten muss der Betrieb Dich vom Gehalt her gleichstellen: Equal-Pay-Prinzip. Manche Tarifverträge sehen den Equal Pay Day erst nach 15 Monaten vor.
Die Gleichstellung des Gehaltes entsprechend derr Gehälter der Festangestellten führt sehr oft zu Abmeldung der Arbeitskraft bei der Leiharbeit. Sie ist in jedem Fall noch kein Garant für eine Übernahme.
Erst nach 18 Monaten muss der Betrieb dich in eine Festanstellng übernehmen. Auch das kann dann zur Abmeldung der Arbeitskraft bei der Leiharbeit führen. Wenn Du dich gut machst auf der Arbeit, steigen natürlich die Chancen auf eine Übernahme. Man darf nicht länger als 1,5 Jahre beim Betrieb ununterbrochen in und derselben Stelle als Leiharbeiter beschäftigt werden.
Die Alternative? Bewirb Dich auf eine Festanstellung bei anderen Betrieben.