GbR Steuererklärungen?
Hallo zusammen,
folgende Situation… Mein Bruder und ich haben zusammen eine GbR eröffnet vor ca. 1 Jahr. Nun möchte das Finanzamt eine Steuererklärung.
Da wir beide komplett uninformiert waren und uns nur wenig mit der Thematik beschäftigt haben, haben wir nur Verlust gemacht mit der GbR.
Möchten die GbR soweit wir das geklärt danach auch auflösen.
Nun meine Frage, reicht dem Finanzamt nur eine Einnahmen Überschuss Rechnung?
Oder muss ich für mich privat auch nun eine Steuererkklärung machen und in der Anlage G die Gewinne aus dem Gewerbebetrieb auflisten?
Hoffe jemand kann mir helfen.
Danke im Voraus.
2 Antworten
Hoffe jemand kann mir helfen.
Das können hier mehrere.
Nun meine Frage, reicht dem Finanzamt nur eine Einnahmen Überschuss Rechnung?
Für die Gbr schon, als Basis für die Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte.
Oder muss ich für mich privat auch nun eine Steuererkklärung machen und in der Anlage G die Gewinne aus dem Gewerbebetrieb auflisten?
Ja, das Ergebnis aus der Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte, geht in die Anlage G ein, soweit es auf Dich entfällt.
Aber:
haben wir nur Verlust gemacht mit der GbR.
Also die Chance auf eine Steuererstattung, wenn die GbR nur Nebentätigkeit war.
Möchten die GbR soweit wir das geklärt danach auch auflösen.
Dann wird noch die Abwicklungsbilanz fällig.
Nun möchte das Finanzamt eine Steuererklärung.
Vermutlich möchte das Finanzamt drei Steuererklärungen und du hast nur den Brief nicht richtig gelesen:
- Feststellungserklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
reicht dem Finanzamt nur eine Einnahmen Überschuss Rechnung?
Nein, denn nun möchte das Finanzamt eine Steuererklärung. Oder drei.
Oder muss ich für mich privat auch nun eine Steuererkklärung machen
Ja, aber das hat mit der GbR nichts zu tun.
und in der Anlage G die Gewinne aus dem Gewerbebetrieb auflisten?
Jein. Der dir zuzurechnende Wert ergibt sich ja aus dem Feststellungsbescheid.
Verlust gemacht mit der GbR.
Möchten die GbR soweit wir das geklärt danach auch auflösen.
Warum? Die Verluste kann man doch erst mal mitnehmen.