Rechnung mit Rechnungsdatum in der Zukunft?
Hallo Community,
ist es erlaubt und zulässig eine Rechnung auszustellen, welches ein Rechnungsdatum in ein paar Tagen in der Zukunft hat?
Beispiel: Ich stelle heute (29.07.) eine Monatsrechnung für Juli (sprich ausgeschriebener Leistungszeitraum ist Juli 2020) mit dem Rechnungsdatum 03.08. aus und mein Kunde hat wie gewohnt sein übliches Zahlungsziel von 8 Tagen (für den Monat Juli würden keine weiteren Aufträge aufkommen, die verrechnet werden müssen).
Ist das erlaubt? Oder wäre die Begleichung der Rechnung, im Falle, dass die Situation erlaubt wäre, vor dem eigentlichen Rechnungsdatum komisch oder kritisch für das Finanzamt?
Kleiner Hinweis noch: Ich bin Kleinunternehmer und daher nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Mich interessieren aber, falls es durch diesen Fakt Unterschiede gibt, beide Fälle.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus!
Viele Grüße
3 Antworten
dann datier vor. dein kunde bucht sie gemaess eingang und alles ist gut
Wer bekommt denn davon Wind? Niemand! Aber, warum stellst du denn dann die Rechnung nicht einfach später?
Naja es ging ja auch eher um die Frage, ob es theoretisch erlaubt wäre ^^ Du hast recht, wo klein Kläger, da keine Klage, aber ich wollt‘s halt einfach nur wissen.
Ich könnt die Rechnung auch später senden, aber ich bin jetzt halt eben mit meinen Dienstleistungen durch und könnte jetzt die Rechnung fertig machen und abschicken damit es fertig ist, aber ich möchte meinem Kunden die gewohnte Zahlungsroutine bieten, grade auch weil er sich derzeit noch im Urlaub befindet.
Aus der Praxis: Vordatieren von Rechnungen ist m. E. nicht unüblich. Wir machen das teilweise auch, weil unser Postdienstleister ziemlich langsam ist. Sonst kommen die Rechnungen schlimmstenfalls erst nach der Nettofälligkeit an. Das ist aber ausgelegt, dass die Rechnung nicht vor dem RE-Datum beim Kunden eintrifft. Eine Buchung vor dem Rechnungsdatum würde ich eher vermeiden, das gibt nur dumme Fragen bei der Prüfung.