Hallo Community,

ist es erlaubt und zulässig eine Rechnung auszustellen, welches ein Rechnungsdatum in ein paar Tagen in der Zukunft hat?

Beispiel: Ich stelle heute (29.07.) eine Monatsrechnung für Juli (sprich ausgeschriebener Leistungszeitraum ist Juli 2020) mit dem Rechnungsdatum 03.08. aus und mein Kunde hat wie gewohnt sein übliches Zahlungsziel von 8 Tagen (für den Monat Juli würden keine weiteren Aufträge aufkommen, die verrechnet werden müssen).

Ist das erlaubt? Oder wäre die Begleichung der Rechnung, im Falle, dass die Situation erlaubt wäre, vor dem eigentlichen Rechnungsdatum komisch oder kritisch für das Finanzamt?

Kleiner Hinweis noch: Ich bin Kleinunternehmer und daher nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Mich interessieren aber, falls es durch diesen Fakt Unterschiede gibt, beide Fälle.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus!

Viele Grüße