Hallo meine Lieben,
wir haben einen fatalen Fehler gemacht: Wir sind Handwerker und der eigentliche Bauherr hat eine Firma beauftragt, ein Haus zu renovieren. Dieser hat wiederum uns beauftragt. Nun wurde uns von der Firma mitgeteilt, dass wir nur Rechnungen nach §13b UStG an die schreiben dürfen, also ohne Steuern.
So blauäugig wie wir quasi waren, haben das einfach so hingenommen und das einfach gemacht, auf Material und Arbeit.
Nun wurden wir eines besseren belehrt, dass man das ja gar nicht so einfach machen darf.
Wie dem auch sei, die bezahlten Rechnungen habe ich aufs Konto 8337 gebucht, was, wie ich nun erfahren habe, für deutsche Unternehmen gar nicht zugelassen ist ???
Nun muss aber die Steuer berechnet werden und da fließt dieses Konto überhaupt nicht mit rein, so dass wir eine relativ eine hohe Summe an Vorsteuer wiederbekommen würden; was wir wiederum vermeiden wollen, da sich das FinAmt da sicherlich nicht drüber freut.
Mir ist bewusst, dass wir einen Fehler gemacht haben, aber ich habe keine Ahnung, wie ich diesen wieder ausbade und auch den Steuerüberhang reguliere??? HILFE!!
Liebe Grüße