Handwerkerrechnung Anzahlung überwiesen, Rest bar - abziehbar?

paddelheini  14.08.2020, 13:30

Über welche Größenordnung reden wir denn so ca.?

SteuerEla 
Beitragsersteller
 14.08.2020, 14:19

hier komplett unwichtig..den Höchtsbetrag hab ich dabei sowieso im Auge..falls dieser schon mir der Anzahlung überschritten würde..

3 Antworten

In der Anleitung zu haushaltsnahen Aufwendungen steht:

Sowohl bei Aufwendungen im Rahmen einer haushaltsnahen
Dienstleistung (einschließlich Pflege- und Betreuungsleistung) als
auch bei Handwerkerleistungen ist die Steuerermäßigung davon
abhängig, dass Sie für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten
haben und die Zahlung auf ein Konto des Erbringers der Leistung
erfolgt ist. Für Barzahlungen, Baranzahlungen oder Barteilzahlungen
und Barschecks wird keine Steuerermäßigung gewährt.

Du kannst nur >versuchen< es geltend zu machen - mit Glück geht das durch.

Es ist in der Praxis nicht so, wie immer behauptet wird: "Das NUR mit Vorlage der Überweisung" solche Handwerkerkosten anerkannt werden. Viel Glück b

Streng genommen nur der entsprechende Anteil des überwiesenen Betrags. Geht aus der Schlussrechnung hervor, dass der Rest in bar gezahlt wurde?


SteuerEla 
Beitragsersteller
 14.08.2020, 13:18

Ja, und leider auch so ca zwei Drittel der Rechnung, artig per Unterschrift und "Betrag erhalten"..Gibt es eine Rechtsgrundlage für den anteiligen Ansatz?

Eifelia  14.08.2020, 13:41
@SteuerEla

35 a EStG ;-)

Ich habe das schon (erfolgreich) so angesetzt, wenn der Abschlag und die Restzahlung in unterschiedlichen Kalenderjahr gezahlt wurden. Versuch macht kluch.

SteuerEla 
Beitragsersteller
 14.08.2020, 14:14
@Eifelia

Wäre alles im gleichen Jahr, aber ich schau mal wie der Handlungsspielraum beim FA aussieht..Dankeschön

SteuerEla 
Beitragsersteller
 14.08.2020, 14:16
@Impact

Unqualifizierter Kommentar darf gern für sich behalten werden.

SteuerEla 
Beitragsersteller
 14.08.2020, 14:23
@Impact

Ich verbitte mir jeglichen Kommentar von Ihnen. Was ist eigentlich Ihre (Freunde dürfen duzen - Sie nicht) Mission hier? Stänkern was das Zeug hält? Provokant alles kommentieren? Zumindest ist Ihr Profil hier sehr aussagekräftig..

Impact  14.08.2020, 14:34
@SteuerEla

Komisch - welches profil hast begutachtet?

Da steht nämlich gar nichts.

Hier reden wir uns alle mit du an.

Das mit dem steuersünder war nicht an dich gerichtet. Etwas mehr aufmerksamkeit hilft weiter.

Eifelia  14.08.2020, 18:04
@Impact

Dann erklär doch mal bitte substantiiert, wieso der anteilige Ansatz des überwiesenen Betrags unter Vorlage der Anzahlungs- und Schlussrechnung eine Steuersünde ist.

Answer123  15.08.2020, 03:59
@Impact

Das Wort "Rechnung" überlesen? Deine Aussage geht hart in den Bereich übliche Nachrede.

Eifelia  15.08.2020, 11:38
@Impact

"per Überweisung auf die Abschlagsrechnung bezahlt" überlesen?

Impact  15.08.2020, 13:24
@Answer123

Das wort rechnung ist hier unwichtig.

Diese ist lt. Gesetz durch überweisung zu begleichen -

Und nicht in B A R !

Answer123  16.08.2020, 00:42
@Impact

Ähm nein, das steht nicht im Gesetz. Im Gesetz steht lediglich, dass eine Steuervergünstigung nur gewährt wird, wenn die Zahlung auf ein Konto erfolgt. Es steht jedem frei, diese Vergünstigung nicht in Anspruch zu nehmen.

Impact  16.08.2020, 01:17
@Answer123

Der fragesteller hat nicht auf das konto eingezahlt und will die vergünstigung