Zusammengesetzte/ selbstgebaute Maschine steuerlich absetzen?
Hallo,
für meine Selbstständigkeit habe ich mir selber eine CNC-Fräse gebaut. Ich habe mehrere Produkte (Schrauben, Platten etc.) verwendet, um sie zu einem Produkt zusammen zu bauen. Nun habe ich mehrere Rechnungen zu den einzelnen Bestandteilen der Fräse, würde aber gerne die Fräse als Anlagegut steuerlich geltend machen (mit Abschreibung).
Allerdings frage ich mich, wie das buchhalterisch gestaltet werden muss. Wie "bewerte" ich die Anschaffung- bzw. Herstellungskosten in diesem Fall? Werden alle Rechnungen bspw. addiert ?
Vielen Dank vorab für die Hilfe!
1 Antwort
Doch, das geht - selbstverständlich kann ein Unternehmen Maschinen auch selbst herstellen. Man erfasst zunächst alle Kosten, die im Zusammenhang mit der HErstellung der Maschine entstanden sind, auf einem Sammelkonto (Anlagen im Bau). Sobald die Maschine fertig ist, wird von dort umgebucht auf das Anlagenkonto, ab diesem Zeitpunkt beginnt die Abschreibung.
Zu erfassen sind alle Kosten im Zusammenhang mit der Herstellung der Maschine - also z.B. auch die Rechnung eines Elektrikers, der die Verkabelung vorgenommen hat, falls es sowas gäbe. Nicht ansetzbar ist die Eigenleistung des Unternehmers.