Angestellt und zusätzliche Honorartätigkeit?
Guten Tag liebe Community,
ich bin Student (31Jahre alt). Nebenbei arbeite ich 10h die Woche in einer Tagesgruppe im Angestelltenverhätlnis und zahlte über diese Anstellung die Sozialabgaben. Nun möchte ich eine zusätzliche Tätigkeit in der Einzelfallhilfe (anderer Arbeitgeber) annehmen. Angeboten wurden mir zwei Optionen:
- Übungsleiter (bis 2400€/ Jahr steuerfrei)
- Honorartätigkeit (selbständigen Basis)
Ich soll zeitnah Bescheid geben, welche Option in Frage kommt. Macht es Sinn, dass ich von September an bis Ende des Jahres die 2400€ ausschöpfe und dann Anfang des Jahres ebenso und erst danach in die Honortätigkeit übergehe? Ist das rechtlich dann fein? Was brauch ich dann für die Honorartätigkeit? Ich werde im Jahr nicht über die 9000€ verdienen. Muss ich dennoch eine Steuernummer beantragen und dann einfach die Einnahmen per Rechnung dem Finanzamt darlegen?
Danke für Eure Hilfe!!!
Toni
2 Antworten
Nebenbei arbeite ich 10h die Woche in einer Tagesgruppe im Angestelltenverhätlnis und zahlte über diese Anstellung die Sozilabgaben.
Etwas seltsam, denn Studenten haben nur Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. In der Arbeitslosenversicherung können sie nicht sein und Krankenversicherung geht ggf. als Studenten KV.
Eine Punkt 1 und 2 brauchst Du nicht zu trennen, denn wenn die Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale vorliegen (es ist einSteuerfreibetrag) wird der auch bei einer Honorartätigkeit von 7.000,- (oder einem anderen Betrag) pro Jahr abgezogen und nur der Rest dem Einkommen zugeschlagen.
Was bekommst Du für Deine 10 Stunden pro Woche eigentlich an Gehalt?
Eine kostengünstige KV erhältst Du bei Deinen Voraussetzungen nur über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und nicht über eine ehrenamtliche oder "Honorar"-tätigkeit.
Außerdem .... das was Du da anstrebst ist definitiv keine Honorartätigkeit, sondern nach meiner Sichtweise eindeutig eine Scheinselbstständigkeit .
vexcash .....honorarjobs
Und !! für irgendetwas im pflegerischen Bereich solltest Du ganz dringend eine sehr gute Berufshaftpflicht abschließen.
Danke für die Antwort. Ich bin nicht als Werkstudent angestellt und zahle daher RV und KV. Das ist günstiger als mit 31 Jahre die KV eigenständig zu zahlen. Eine Studenten KV greift für mich nicht mehr.
Für die 10h Woch bekomm ich ca. 750 Euro Netto. Fließt diesen Einkommen in die Berechnungen mit ein ?
Also ist es quasi egal welche Anstellungsform ich wähle?
Danke für die Hilfe!