Unterschied Kleinunternehmer P.19 / freiberuflich / selbstständig?
was genau sind die Unterschiede Bzw wann melden man sich als Kleinunternehmer an, wann als freiberuflich und wann als selbstständig und wann als Gewerbe? 🤔
Und wie wird eigentlich die sogenannte „freie Mitarbeit“ in Bezug darauf gehandhabt?
2 Antworten
"Kleinunternehmer" ist ein rein umsatzsteuerrechtlicher Begriff. Man kann in jeder einkommensteuerrechtlichen Einkunftsart, in der man umsatzsteuerpflichtig sein kann (Gewerbe, Freiberufler, Landwirtschaft, Vermietung), Kleinunternehmer sein, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.
Freiberuflich ist der umgangssprachliche Ausdruck für das, was im Steuergesetz selbständige Tätigkeit heißt. Lesen Sie P. 18 EStG für einen Eindruck - es geht, sehr grob gesagt, um Tätigkeiten, für die man Wissen einsetzt (d.h. kein physisches Können, keine Produktion, kein Handel - das ist alles Gewerbe). Freiberufler sind z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Künstler, Übersetzer, Lehrer. Aber es gibt natürlich Überschneidungen zu "handwerklichen" Tätigkeiten wie z.B. beim Physiotherapeuten oder Chirurgen.
Man kann da nicht wählen, was man anmeldet - eine Tätigkeit ist grundsätzlich entweder gewerblich oder freiberuflich, es kommt nicht darauf an, was man will, sondern darauf, was man tatsächlich "tut". Mal den Fotografen als Beispiel genommen: Der Fotograf, der Porträts, Passbilder, Katalogmode oder Hochzeiten fotografiert, ist Gewerbetreibender. Der Fotograf, der Bildbände erstellt und im Museum ausgestellt wird, ist auf Grund der Schaffenshöhe, die er erreicht, Künstler und damit Freiberufler. Der medizinische Fußpfleger ist wegen seiner Nähe zum medizinischen Beruf Freiberufler, der kosmetische Fußpfleger nicht.
Und zum Schluss: auch beim freien Mitarbeiter kommt es auf die tatsächliche Tätigkeit an.
Romane wird hier keiner schreiben.
Alles wurde hier schon tausendmal behandelt.
Also nutze die lupe rechts oben.