Hallo zusammen,

Seit Frühjahr dieses Jahres bin ich selbstständig im Online-Marketing Bereich. Ursprünglich habe ich Sportwissenschaften studiert, habe mich jetzt jedoch dafür entschieden ebenfalls Online-Marketing an einer Fernhochschule zu studieren. Das Studium steht also in direktem Zusammenhang zur Tätigkeit.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Studiengebühren (die bei einem Studium an der Fernhochschule ja doch etwas höher sind, als an einer staatlichen Uni) ausschließlich als private Bildungsmaßnahme in der Einkommenssteuererklärung absetzbar sind, oder ob ich die Studiengebühren in diesem Fall als Betriebsausgabe geltend machen kann. Ich würde den Betrag nämlich lieber vom Geschäftskonto zahlen, als von meinem Privatkonto.

Danke im Voraus.

Gruß

Lennart