Bin verwirrt: Durch viele kleine Jobs über dem Freibetrag, was nun?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich weiss, das klingt sehr chaotisch und da ich durch diese ganzen Jobs anscheinend über den Freibetrag gelandet bin (es sind insgesamt um die 10000 € Brutto Jahresverdienst) habe ich jetzt Angst, dass was böses auf mich zukommt

Leider ist auch er Sachverhalt etwas chaotisch.

  1. Wie hoch war der Bruttoverdienst aus dem Werkstudentenjob?
  2. die 9.000,- aus dem Praktikum, als Angestellte, oder Rechnungen geschrieben?
  3. die 450- Eurojobs wurden vermutlich pauschal durch den Arbeitgeber abgerechnet.

Von den Bruttogehältern werden automatisch 1.000,- Euro Arbeitnehmerpauschale abgezogen und automatisch mindestens 1.900,- Vorsorgepauschale.

Wer als Arbeitnehmer nicht über 12.000,- Euro brutto hatte, zahlt keine Einkommensteuer und bekommt eventuelle Lohnsteuerabzüge zurück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dsy163 
Beitragsersteller
 11.07.2020, 12:09

Guten Tag,

Vielen dank für Ihre Hilfe. Zu ihren Rückfragen:

  1. der Bruttoverdienst aus dem Werkstudenten Job betrug 1000€.
  2. im Praktikum wurde ich als Angestellte bezahlt.
Dsy163 
Beitragsersteller
 11.07.2020, 13:03
@wfwbinder

Im Netz steht, der Freibetrag würde bei 9.408 EUR liegen oder ist das etwas anderes?

wfwbinder  11.07.2020, 14:50
@Dsy163

Ich finde es immer enttäuschend, wenn Frager die Antworten nicht vernünftig lesen.

Ich schrieb ausdrücklich, dass vom Arbeitslohn erstmal 1.000,- Euro Arbeitnehmerfreibetrag abgezogen werden und ausserdem eine Vorsorgepauschale von 1.900,-. Daher kam ich auf die 12.000,-, die ein Arbeitnehmer brutto verdienen kann, ohne Steuern zu zahlen. 12.000,- - 1.000,- - 1.900,- = 9.100,- und das ist weniger als der Grundfreibetrag von 9.408,- Euro.

Dsy163 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 10:41
@wfwbinder

Entschuldigen Sie bitte und vielen lieben Dank!

🤷‍♀️ich kenne mich nicht so genau aus, gebe aber zu Bedenken....

dass du auch Kosten, wie z. B. Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Werkstudentenjob entstanden sind, vom Verdienst abziehen kannst. Sollten keine Kosten angefallen sein oder kannst sie nicht nachweisen, hast du die Möglichkeit den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 EUR im Jahr von deinen Einnahmen abziehen um den Höchstverdienst zu senken.....

Wenn du dir dennoch unsicher bist, solltest du dich besser nochmal von einem Fachmann beraten lassen oder etwas Geduld haben, bis sich einer unserer Fachleute deiner Frage annehmen.


Dsy163 
Beitragsersteller
 11.07.2020, 08:52

Danke. Wie gibt man das mit dem Pauschbetrag denn an oder wird das von Finanzamt automatisch verrechnet?

Gaenseliesel  11.07.2020, 11:19
@Dsy163

Der wird allen AN automatisch zugebilligt, wird vom FA ohne eigenes Zutun berücksichtigt.