Kleinunternehmer Nachweispflicht vom Ursprung des Artikels?
Hallo, ich habe demnächst vor mich nebentätig als Kleinunternehmer(Warenan- und verkauf) selbstständig zu machen und hätte da zwei Fragen. Ich hoffe, ihr könnt mir da mit einer Antwort helfen.
- Frage: Bin ich verpflichtet einen Nachweis darüber zu führen, woher ich den Artikel genau habe? Also brauche ich da unbedingt eine Rechnung dazu? Es ist nämlich so, dass in meiner Wohngegend ab und zu an der Straßenecke/Vor einem Müllplatz ein paar alte gebrauchte Sachen zum Mitnehmen einfach so abgestellt werden. Wie steht es darum? Ich hätte nämlich vor, falls mal etwas brauchbares dabei ist, diese mitzunehmen und zu verkaufen. Wie geht man da vor? Eine Rechnung oder sowas bekommt man da ja nicht, da die Sachen von den Anwohnern in der Nacht einfach so abgestellt werden. Dass der Verkauf am Ende ja 100%iger Gewinn ist, ist mir ja klar und das würde ich auch so buchen. Aber mir geht es hier nur um die Frage, muss ich irgendwem jemals beweisen, dass ich diesen Artikel ohne jeglichen Kauf erhalten habe? Und wird für alles was ich verkaufe auch eine Ursprungskaufrechnung der Ware gefordert? In diesem Fall geht dies ja z.B. nicht.
- Ich habe privat eine Spielkonsolensammlung und Spielesammlung, die ich aufgrund der Größe dann über das Gewerbe verkaufen muss. Wie ist das jetzt mit der Privateinlage. Ich habe aufgrund des Alters etc. absolut keinerlei Rechnungen mehr über die gesamten einzelnen Positionen. Wie kann ich das genau in mein Gewerbe einbringen?
1 Antwort
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Steuern
- Da wird das Finanzamt annehmen, dass Du die Dinge geklaut hast und wird die Kripo verständigen. War natürlich nur ein Scherz. KeinEinkauf, mehr Gewinn, Thema erledigt. Da wird sich da Finanzamt nicht drum kümmern.
- Du solltest mal im Internet nachsehen, wie die Dinge gehandelt werden, die Du hast und zu dem Wert als Privateinlage buchen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung