Azubi und freiberufliche Nebentätigkeit - was bei der Steuer beachten?

3 Antworten

1) Bei der Einkommensteuererklärung werden alle Brutto-Einkommen zusammengerechnet. Dann werden in der Grundtabelle die Steuern abgelesen. Die abgeführten Steuern aus dem Azubi-Einkommen werden angerechnet, wahrsc heinlich hast Du dafür keine bezahlt. Mache trotzdem Werbungskosten wie Fahrtkosten geltend. Dieses Jahr sind 9.400 € frei. Wichtig bei der Einnahme-Überschuß-Rechnung ist, dass du alle Einnahmen aber auch Ausgaben berücksichtigst. Nur die Differenz ist steuerpflichtig.

2) Die Freiberuflichkeit kannst und musst du auch für zurückliegende Zeiträume anmelden.

Deinen Azubi-Lohn versteuerst Du brutto als Arbeitseinkommen in der Anlage N.

Die pauschalen Steuern des Minijobs werden hoffentlich von Deinem Arbeitgeber übernommen? Er kommt dann nicht in die Steuererklärung.

Deine Freiberuflichkeit als Musiker zeigst Du bei Deinem Finanzamt an. Ermittle den Gewinn mit einer Einnahme-Überschuß-Rechnung. Diesen Betrag trägst Du in die Anlage S der Einkommensteuererklärung.

Das Finanzamt ermittelt die Steuerschuld aus Azubi-Einkommen und freiberufliche Tätigkeit.


PKUR95 
Beitragsersteller
 20.10.2020, 14:21

Hallo,

erstmal danke für die Antwort! Hätte noch 2 Rückfragen:

1) Würde wenn ich beide Anlagen ausfülle, das Azubigehalt nicht steuerfrei bleiben, und nur Steuer auf die freiberufliche Tätigkeit erhoben?

2) Hatte nicht mit solchen Einnahmen gerechnet - und die Tätigkeit bisher daher nicht angezeigt. Kann man das rückwirkend für dieses Jahr auch machen?

Angelsiep  20.10.2020, 15:30
@PKUR95

Das Finanzamt ermittelt die Steuerschuld aus Azubi-Einkommen und freiberufliche Tätigkeit.

D.h. wird zusammengezählt.

ein Azubi Gehalt dürfte bei ca. 600,- brutto pro Monat liegen, also 7.200,- pro Jahr (es fällt ja nur Sozialversicherung an.

Davon gehen runter er Arbeitnehmerpauschbetrag 1.000,- Euro und die Vorsorgepauschale.

Wenn die 4.000,- die reinen Einnahmen aus der Tätigkeit als Musiker sin, dann sin ort noch die Kosten abzuziehen.

Fahrkosten zu den Veranstaltungen, Telefonkosten für die Buchungen (1/2 der Telefongebühren für Dein Mobiltel.), die Kosten für Noten, Instrumente usw. usw.

Du bleibst aus meiner Sicht auf jeden Fall steuerfrei bei diesen Zahlen.

In den nächsten Jahren, wenn Du aus der Ausbildung bist, wird sich das ändern, daher alle Belege sammeln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung