Azubi und freiberufliche Nebentätigkeit - was bei der Steuer beachten?
Hallo zusammen,
bin folgender Situation ausgesetzt: bin derzeit Azubi im letzten Lehrjahr, mit einem Azubi-Einkommen von etwa 6000 Euro netto dieses Jahr.
Soweit, so gut - nur mache ich seit ein paar Jahren nebenberuflich (also "freiberuflich" würde man das ja dann nennen") Musik, was mittlerweile dazu geführt hat, dass es in der Summe anfängt tatsächlich etwas Geld abzuwerfen - in der Summe gerechnet für das Jahr dürften das etwa 4000 Euro sein.
So, nun wäre ich ja mit meinen 10.000 Euro steuerpflichtig, hab nur keine Ahnung, wie ich jetzt korrekt Steuer abführen soll Ende des Jahres. Freiberufliche Tätigkeit anmelden, Kleinunternehmerregelung beanspruchen, EÜR mit Einnahmen einreichen, und dann Steuer auf die Einnahmen des Freiberufs zahlen?
Oder ganz normal Steuererklärung, und als Anlage dann die Einnahmen-Belege, und dann Einkommenssteuer abführen?
Wäre da für Rat sehr dankbar, wie genau eine solche Situation gehandhabt wird!
PS: gehe zusätzlich 2-3x im Monat kellnern, wirft so etwa 200 Euro ab - die sind aber über die Minijob-Regelung außen vor, oder?
3 Antworten
1) Bei der Einkommensteuererklärung werden alle Brutto-Einkommen zusammengerechnet. Dann werden in der Grundtabelle die Steuern abgelesen. Die abgeführten Steuern aus dem Azubi-Einkommen werden angerechnet, wahrsc heinlich hast Du dafür keine bezahlt. Mache trotzdem Werbungskosten wie Fahrtkosten geltend. Dieses Jahr sind 9.400 € frei. Wichtig bei der Einnahme-Überschuß-Rechnung ist, dass du alle Einnahmen aber auch Ausgaben berücksichtigst. Nur die Differenz ist steuerpflichtig.
2) Die Freiberuflichkeit kannst und musst du auch für zurückliegende Zeiträume anmelden.
Deinen Azubi-Lohn versteuerst Du brutto als Arbeitseinkommen in der Anlage N.
Die pauschalen Steuern des Minijobs werden hoffentlich von Deinem Arbeitgeber übernommen? Er kommt dann nicht in die Steuererklärung.
Deine Freiberuflichkeit als Musiker zeigst Du bei Deinem Finanzamt an. Ermittle den Gewinn mit einer Einnahme-Überschuß-Rechnung. Diesen Betrag trägst Du in die Anlage S der Einkommensteuererklärung.
Das Finanzamt ermittelt die Steuerschuld aus Azubi-Einkommen und freiberufliche Tätigkeit.
ein Azubi Gehalt dürfte bei ca. 600,- brutto pro Monat liegen, also 7.200,- pro Jahr (es fällt ja nur Sozialversicherung an.
Davon gehen runter er Arbeitnehmerpauschbetrag 1.000,- Euro und die Vorsorgepauschale.
Wenn die 4.000,- die reinen Einnahmen aus der Tätigkeit als Musiker sin, dann sin ort noch die Kosten abzuziehen.
Fahrkosten zu den Veranstaltungen, Telefonkosten für die Buchungen (1/2 der Telefongebühren für Dein Mobiltel.), die Kosten für Noten, Instrumente usw. usw.
Du bleibst aus meiner Sicht auf jeden Fall steuerfrei bei diesen Zahlen.
In den nächsten Jahren, wenn Du aus der Ausbildung bist, wird sich das ändern, daher alle Belege sammeln.
Hallo,
erstmal danke für die Antwort! Hätte noch 2 Rückfragen:
1) Würde wenn ich beide Anlagen ausfülle, das Azubigehalt nicht steuerfrei bleiben, und nur Steuer auf die freiberufliche Tätigkeit erhoben?
2) Hatte nicht mit solchen Einnahmen gerechnet - und die Tätigkeit bisher daher nicht angezeigt. Kann man das rückwirkend für dieses Jahr auch machen?