Vermietung einer Arbeitnehmerunterkunft/Monteurwohnung - Gewerbeanmeldung erforderlich?
Hallo,
wir wohnen in einem 2-Familienhaus, wobei die obere Wohnung auch uns gehört. Wir vermieten einige Räume nun an einige Arbeitnehmer. Ist hier eine Gewerbeanmeldung notwendig? Meiner Research nach im Internet, ist die Vermietung normalerweise frei von Gewerbeanmeldungen. Bei Monteurwohnungen sieht das aber anders aus angeblich. Unsere Mieter bleiben unterschiedlich lange. Wir haben einige, die schon länger als 6 Monate dort wohnen, aber hatten auch welche, die nach 4 Wochen wieder gegangen sind.
"Erfolgt die Vermietung der Monteurunterkunft im privaten Bereich der Vermögensverwaltung, so kann laut § 14 Abgabenordnung (AO) nicht die Rede von einer gewerblichen Tätigkeit sein. Von einer Vermögensverwaltung spricht man, wenn ein Eigentümer Vermögenswerte darauf verwendet, Immobilien beispielsweise zur Miete oder zur Pacht anzubieten. Ein gewerblicher Betrieb entsteht laut Abgabenordnung, wenn durch eine dauerhafte und selbstständige Tätigkeit wirtschaftliche Vorteile erwachsen, die die Grenzen einer Vermögensverwaltung sprengen. Eine eindeutige Definition dieser Grenze existiert seitens des Gesetzgebers nicht. Im Einzelfall sind es die individuellen Umstände, die darüber entscheiden, wann die private von der gewerblichen Tätigkeit abzugrenzen ist."
Wie geht man jetzt damit um? Wir bieten keine Service oder sonstiges an. Wir nehmen lediglich Einnahmen durch die Aufenthalte ein und die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?
Danke!
1 Antwort
In der Abgabenordnung hast du dich aber gründlich verirrt.
Dort steht auch nichts über Gewerblichkeit drin.
Richtig bist du im Einkommensteuergesetz, hier § 15 für die Gewerblichkeit und § 21 für die Vermietung. Um es kurz zu machen:
Wenn es nicht eben ein Stundenhotel ist, ist die Vermietung an Monteure private Vermögensverwaltung und kein Gewerbe.
Ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, bestimmt aber nicht die Steuergesetzgebung sondern die Gewerbeordnung. Aber auch hier ist es private Vermögensverwaltung.
Es ist keine Gewerbeanmedldung notwendig und die Einkünfte sind solche aus Vermietung.
Allerdings dürfte in dieser Konstellation die Umsatzsteuerbefreiung § 4 Nr 12 Bu a) UStG entfallen, so dass die Vermietung umsatzsteuerpflichtig ist. Hier bitte beraten lassen, sonst sind mal rasch locker 16% (bis 31. Dezember 2020: 13,79%) der Einnahmen weg.
Edit: Okay, habe es rausgefunden..
"Nicht befreit sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind;" (§4 UStG Nr. 12).
Ist die Anmeldung eines Gewerbes für die Kleinunternehmerregelung der einzige Weg, um die Umsatzsteuer zu vermeiden? Oder kann man von der Regelung auch ohne Gewerbe Gebrauch machen? Ursprünglich dachte ich, dass bei privater Vermietung gar keine Umsatzsteuer anfällt, sondern nur auf Unternehmer/Gewerbebetreibende.
§ 4 Nummer 12 Satz 2 UStG: Nicht befreit (von der Umsatzsteuer) sind die Vermietung
von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer
zur kurzfristigen Beherbergung
von Fremden bereithält,
Bitte suche und unterstreiche hier in diesem Gesetzestext alle Passagen, in denen auf die einkommensteuerliche Zuordnung zu einer Einkunftsart Bezug genommen wird.
Danke für die ausführliche Antwort! Wieso könnte hier Umsatzsteuer entstehen? Wäre die Vermietung nicht gleichzustellen, wie wenn wir die Wohnung an eine Familie/WG vermieten würden? Das Vertragsverhältnis wäre ja direkt mit dem Mieter, der privat an uns die Mietkosten zahlt. Da würden ja auch keine Umsatzsteuer entstehen oder? Falls aber doch Umsatzsteuer entsteht, könnte man das ja "Umgehen", indem wir ein Gewerbe anmelden und dann Gebrauch machen von der Kleinunternehmerregelung oder?