Vermietung einer Arbeitnehmerunterkunft/Monteurwohnung - Gewerbeanmeldung erforderlich?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

In der Abgabenordnung hast du dich aber gründlich verirrt.

Dort steht auch nichts über Gewerblichkeit drin.

Richtig bist du im Einkommensteuergesetz, hier § 15 für die Gewerblichkeit und § 21 für die Vermietung. Um es kurz zu machen:

Wenn es nicht eben ein Stundenhotel ist, ist die Vermietung an Monteure private Vermögensverwaltung und kein Gewerbe.

Ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, bestimmt aber nicht die Steuergesetzgebung sondern die Gewerbeordnung. Aber auch hier ist es private Vermögensverwaltung.

Es ist keine Gewerbeanmedldung notwendig und die Einkünfte sind solche aus Vermietung.

Allerdings dürfte in dieser Konstellation die Umsatzsteuerbefreiung § 4 Nr 12 Bu a) UStG entfallen, so dass die Vermietung umsatzsteuerpflichtig ist. Hier bitte beraten lassen, sonst sind mal rasch locker 16% (bis 31. Dezember 2020: 13,79%) der Einnahmen weg.


scotty133 
Beitragsersteller
 30.09.2020, 21:22

Danke für die ausführliche Antwort! Wieso könnte hier Umsatzsteuer entstehen? Wäre die Vermietung nicht gleichzustellen, wie wenn wir die Wohnung an eine Familie/WG vermieten würden? Das Vertragsverhältnis wäre ja direkt mit dem Mieter, der privat an uns die Mietkosten zahlt. Da würden ja auch keine Umsatzsteuer entstehen oder? Falls aber doch Umsatzsteuer entsteht, könnte man das ja "Umgehen", indem wir ein Gewerbe anmelden und dann Gebrauch machen von der Kleinunternehmerregelung oder?

scotty133 
Beitragsersteller
 30.09.2020, 21:32
@scotty133

Edit: Okay, habe es rausgefunden..
"Nicht befreit sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind;" (§4 UStG Nr. 12).

Ist die Anmeldung eines Gewerbes für die Kleinunternehmerregelung der einzige Weg, um die Umsatzsteuer zu vermeiden? Oder kann man von der Regelung auch ohne Gewerbe Gebrauch machen? Ursprünglich dachte ich, dass bei privater Vermietung gar keine Umsatzsteuer anfällt, sondern nur auf Unternehmer/Gewerbebetreibende.

EnnoDerDritte  01.10.2020, 08:01
@scotty133
§ 4 Nummer 12 Satz 2 UStG: Nicht befreit (von der Umsatzsteuer) sind die Vermietung 
von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer 
zur kurzfristigen Beherbergung 
von Fremden bereithält,

Bitte suche und unterstreiche hier in diesem Gesetzestext alle Passagen, in denen auf die einkommensteuerliche Zuordnung zu einer Einkunftsart Bezug genommen wird.