Urlaubsabgeltung?
Sehr geehrte Damen und Herren es geht um folgendes ich bin zum 30 Juni 2020 aus dem öffentlichen Dienst gewechselt.nun hatte ich noch 7 Tage Anspruch auf Urlaubsabgeltung aus dem Arbeitsverhältnis bis 30. Juni 2020.
Nun wurden die 7 Tage mit Bezüge August ausgezahlt natürlich in Lohnsteuerklasse 6
Meine Frage kann man den nicht vom Arbeitgeber verlangen es als Nachberechnung Juni Korrektur abzurechnen und somit hätte man es können in Lohnsteuerklasse 1 abrechnen können? Wie ist da die Sachlage ich wäre euch für Antworten ausserordentlich dankbar. Aber bitte nicht die Standard Antwort es wird mit der Einkommensteuer richtig gestellt dessen bin ich mir bewusst.
Viele liebe Grüße
Michael
2 Antworten
Hier nehme ich schwer an, dass das Zuflussprinzip zählt, zumal du selbst ja schon letzten Monat etwas hättest sagen können, bzw. die Abrechner darauf aufmerksam machen können, dass der Anspruch mit der letzten Abrechnung ausgezahlt werden soll.
Ja darauf habe ich aufmerksam gemacht, aber man sagte mir dies sei nicht möglich. Ich hatte schon mit einer Auszahlung Juli gerechnet aber das war denen zu kurzfristig. Mir wurde dezent hingewiesen man bekommt es ja korrigiert mit der Einkommensteuererklärung 2020 :-)
Was kann man da antworten außer "isso".
So groß kann der Unterschied zwischen StKl VI und der auf das reguläre Gehalt draufgesattelten Urlaubsabgelung eigentlich nicht sein, dass es die Aufregung lohnt? Wegen des jetzt wohl höheren Gehalts ist die Steuererklärung 2020 ohnehin anzuraten.
Worüber Du DIch nicht beschwerst - und was tatsächlich einen Unterschied in Geld ausmacht - ist die Berechnungsmethode der Urlaubsabgeltung.
Gegenüber jemandem, der sein Arbeitsverhältnis um diese sieben Arbeitstage verlängert hätte, bekommst Du zu wenig gezahlt.
Hey Mikky, ja da hast du Recht hätte man es am Ende mit draufgesattelt wären es dennoch 200€ mehr gewesen. Jetzt sind es von 900€ brutto 325€ netto also die Aufregung lohnt sich ein wenig ;)