Urlaubsabgeltung?

2 Antworten

Hier nehme ich schwer an, dass das Zuflussprinzip zählt, zumal du selbst ja schon letzten Monat etwas hättest sagen können, bzw. die Abrechner darauf aufmerksam machen können, dass der Anspruch mit der letzten Abrechnung ausgezahlt werden soll.


Curry30 
Beitragsersteller
 27.08.2020, 13:32

Ja darauf habe ich aufmerksam gemacht, aber man sagte mir dies sei nicht möglich. Ich hatte schon mit einer Auszahlung Juli gerechnet aber das war denen zu kurzfristig. Mir wurde dezent hingewiesen man bekommt es ja korrigiert mit der Einkommensteuererklärung 2020 :-)

Was kann man da antworten außer "isso".

So groß kann der Unterschied zwischen StKl VI und der auf das reguläre Gehalt draufgesattelten Urlaubsabgelung eigentlich nicht sein, dass es die Aufregung lohnt? Wegen des jetzt wohl höheren Gehalts ist die Steuererklärung 2020 ohnehin anzuraten.

Worüber Du DIch nicht beschwerst - und was tatsächlich einen Unterschied in Geld ausmacht - ist die Berechnungsmethode der Urlaubsabgeltung.

Gegenüber jemandem, der sein Arbeitsverhältnis um diese sieben Arbeitstage verlängert hätte, bekommst Du zu wenig gezahlt.


Curry30 
Beitragsersteller
 27.08.2020, 15:12

Hey Mikky, ja da hast du Recht hätte man es am Ende mit draufgesattelt wären es dennoch 200€ mehr gewesen. Jetzt sind es von 900€ brutto 325€ netto also die Aufregung lohnt sich ein wenig ;)

Mikkey  27.08.2020, 16:47
@Curry30

Da haben die eher bei der Berechnung etwas falsch gemacht, wahrscheinlich einen zu kurzen Zeitraum zugrundegelegt.