Lehrbeauftragte auf Honorarbasis: Steuererklärung und Umsatzsteuer?
Hallo,
Ich arbeite als Lehrbeauftragter auf Honorarbasis an mehreren Hochschulen, und das ist derzeit mein Hauptberuf. Ab und zu mache ich auch Vertretungen an einer Sprachschule.
Als Lehrebeauftragter muss ich meine Steuererklärung als Selbständiger machen. Bis jetzt habe ich immer weniger als 17500 Euro pro Jahr verdient. Ich glaube, dass 17500 war die Grenze für die Umsatzsteuer. Ich habe immer sehr wenig Steuern zahlen müssen (normalerweise weniger als 300 Euro por Jahr) und ich habe immer gedacht, dass der Grund dafür darin liegt, dass ich die Grenze von 17500 Euro nicht überschritten habe.
Meine Prognose für 2021 ist, dass ich circa 21.000 Euro verdienen werde. Ich habe gelesen, dass ab 2020 die Grenze für die Umsatzsteuer bei 22.000 Euro liegt. Heißt das, dass ich wieder einen ähnlichen Steuerbetrag wie in anderen Jahren zahlen werde?
Ich wollte auch fragen, ob einige dieser 21 000 steuerfrei sind. Ich glaube, dass ein Teil des Einkommens der Lehrebeauftragte steuerfrei ist, aber vielleicht ist das nur so, wenn ein Nebenberuf ist. Ist das so? Wenn ja, könnte ich auch über 22000 Euro verdienen ohne Umsatzsteuer zahlen?
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Du würfelst hier die Steuerarten durcheinander.
Bei der Umsatzsteuer gilt, dass die Umsätze im vorigen Jahr 22.000,01 Euro nicht überstiegen worden sind, damit man Kleinunternehmer bleibt. Dazu zählen aber nicht die ohnehin nach § 4 Nummer 21b UStG steuerfreien Umsätze. Die Einkünfte interessieren hier nicht.
Bei der Einkommensteuer interessieren wiederum die umsatzsteuerlichen Belange nicht.
Wenn du an Hochschulen unterrichtest, dürften die Umsätze doch eh steuerfrei sein nach § 4 Nr. 21b UStG?
Für die ESt ist nicht interessant, wie hoch dein Umsatz ist. Nur dein Gewinn wird besteuert. Wenn der steigt, steigt auch deine Steuerzahllast.
Beachte auch die Übungsleiterpauschale und eine eventuelle Rentenversicherungspflicht.