In Deutschland wohnen aber in England steueransässig?
Hallo,
meine Frau und ich wohnen in England und wollen evtl nach Deutschland ziehen. Ich habe auch bereits ein Jobangebot in Deutschland aber meine Frau würde lieber ihre aktuelle Situation beibehalten, in der sie als Selbstständige in England geführt wird und dort Steuern und Sozialbeiträge zahlt, bzw nicht zahlt da unter den jeweiligen Grenzen.
Ist das überhaupt möglich oder muss sie in Deutschland steuerlastig sein? Ich glaube nämlich dass es möglich ist, in zwei Ländern gleichzeitig gemeldet zu sein.
Die nächste Frage (Bonus, da ja nicht direkt eine Finanzfrage) wäre, ob sie dann über meine Familienversicherung in Deutschland krankenversichert wäre? Sonst müsste sie ja immer nach England zum Arzt.
3 Antworten
Die geschätzten Anworterkollegen @Petz1900 und @Snooopy155 haben schon viel wahres und
Gutes geschrieben, aber nochmal etwas kompletter und strukturiert:
Wichtig für euer Vorhaben:
Wo es einen Wohnsitz gibt, ist man unbeschränkt steuerpflichtig. as kann bei Euch Deutschland und UK sein, aber auch nur Deutschland.
Dein Rückfrage zur Antwort von Petz geht auf eine Legende zurück. Die 183 Tage Regel betrifft nur Arbeitnehmer mit einem Wohnsitz in einem anderen Land, als dem Arbeitsort.
Ob die Einkünfte aus der Selbständigkeit Deine Ehefrau in Deutschland, oder UK versteuert werden hängt davon ab, wo die Betriebsstätte ist.
Leider wissen wir nicht, was sie macht.
Ich glaube nämlich dass es möglich ist, in zwei Ländern gleichzeitig gemeldet zu sein.
Das ist richtig, aber die Anmeldung hat nichts mit der Besteuerung zu tun. Die richtet sich nah dem Wohnsitz und der Betriebsstätte.
Eine Wohnsitz ist eine Wohnung, die zum dauerhaften Aufenthalt geeignet ist (Bad und Kochgelegenheit), eine Betriebsstätte ist eine feste Einrichtung, an der man seine Arbeit verrichten kann. Das kann natürlich abweichen. Bei einem Sägewerk ist es ein größeres Gebäude, bei einer Schriftstellerin eine Gelegenheit einen Computer/Laptop und eventuell einen Drucker zu stellen und zu nutzen.
Vielen Dank - ja sie ist Grafikdesignerin und kann das ja theoretisch von überall aus machen mit ihrem Laptop. Jedoch hat sie wenig Lust auf den deutschen Papierkram und da kam die Überlegung auf, ob sie einfach nur in England quasi Steuern zahlt - wenn Sie ja 51% des Jahres in England ist, dann hätte sie auch dort überwiegend ihre Betriebsstätte oder nicht?
Oder könnte man da auch ganz penibel sein und sagen dass die restlichen 49% dann in Deutschland versteuert werden müssen?
Doch, sie kann sowohl in D als auch in GB einen Wohnsitz haben.
Bei euch ist das DBA Großbritannien dann relevant, insbesondere Art 5
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/376712_5/
Art 7
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/376712_7/
und Art 23
Familienversicherung funktioniert nur, wenn Deine Frau mit Ihrem monatlichen Einkommen unter 435,- € bleibt. Dazu muß sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber EU Bürger sein. Ende 2020 ist sie das dann nicht mehr.
Vielen Dank für die Antwort - ich gehe davon aus dass sie dann offiziell mehr als 50% des Jahres England sein muss, oder?
Kann ich dann trotzdem auf Steuerklasse 3 gehen oder muss ich auf 4? Bei Klasse 3 haben wir dann tatsächlich einen finanziellen Vorteil, aber wenn ich auf Klasse 4 muss, dann zahlen wir über meinen Anteil wiederum fast so viel an Steuern wie wir gemeinsam zahlen müssten wenn Sie alles hier anmeldet. Jedoch sparen wir die Krankenkassen- und Rentenbeiträge erstmal.