Ergeben sich für meinen Sohn steuerliche Nachteile bei der Vertragsübertragung meiner private Rentenversicherung?
Zunächst zu meiner Ausgangslage: Ich habe am 01.11.2004 eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht für meinen Sohn abgeschlossen, der auch seit Beginn des Vetrags die versicherte Person ist, während ich bis dato der Versicherungsnehmer bin. Da mein Sohn nun 18 geworden ist, haben wir einvernehmlich beschlossen die Versicherung auf ihn zu übertragen, es handelt sich also um einen unentgeltlichen Versicherungsnehmerwechsel.
Mich würde nun interessieren, bevor ich mich direkt an die Versicherung wende, ob mein Sohn durch die Übertragung des Vertrags in irgendeiner Form Nachteile zu befürchten hat, insbesondere für den Fall, dass er die Versicherung doch vor Ablaufleistung kündigt.
Generell ist die Ablaufleistung oder bei frühzeitiger Kündigung der Rückkaufswert bei Versicherungsverträgen ja steuerfrei, sofern sie vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, mind. 12 Jahre laufen und der Versicherungsnehmer mind. 5 Jahresbeiträge entrichetet hat. Diese Voraussetzungen treffen alle zu.
Bleiben die steuerlichen Begünstigungen von der Übertragung der Versicherung auf meinen Sohn unberührt und kann mein Sohn die Versicherung unter den exakt gleichen vereinbarten Konditionen wie ich sie hatte, fortführen, oder stellt die Übertragung der Versicherung quasi einen Vetragsneuabschluss mit allen damit einhergehenden Konsequenzen dar?
1 Antwort
Ein Versicherungsnehmerwechsel stellt kein Neuabschluss dar. Grundlegend übernimmt er die Rechte und Pflichten des Vertrages und somit auch die Steuerfreiheit. Dennoch kann es sein, dass in den Vertragsbedingungen bestimmte Regelungen im Bezug auf VN Wechsel stehen.
Deswegen würde ich dir raten in der Servicehotline deines Versicherungsunternehmens anzurufen und dich zur Fachabteilung weiterleiten zu lassen, die dir konkret sagen können ob eine Regelung zum VN Wechsel in den Verträgen besteht.
Wenn nicht bleibt alles so erhalten wie als Sie noch VN waren.